„Die Pflicht für alle Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern zukünftig einen Mietspiegel erstellen zu müssen, entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Mieterbundes. Wir freuen uns sehr, dass unsere Forderung nun Gesetz wird“, erklärt der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, zur gestrigen abschließenden Beratung des Mietspiegelreformgesetzes im Bundestag.
Erkennbare weitere Fortschritte wurden aber leider nicht erzielt. „Wir erwarten, dass die zukünftige Bundesregierung auch unsere weiteren Vorschläge zur Mietspiegelreform aufgreift. Wir fordern u. a. die Einbeziehung sämtlicher Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Pflicht zur Mietspiegelerstellung für alle Städte und Gemeinden mit einer gültigen Mietpreisbremsenverordnung, auch wenn sie weniger als 50.000 Einwohner haben", erklärt Lukas Siebenkotten.
Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme zum Mietspiegelreformgesetz finden Sie hier.
Erkennbare weitere Fortschritte wurden aber leider nicht erzielt. „Wir erwarten, dass die zukünftige Bundesregierung auch unsere weiteren Vorschläge zur Mietspiegelreform aufgreift. Wir fordern u. a. die Einbeziehung sämtlicher Mieten in die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete und die Pflicht zur Mietspiegelerstellung für alle Städte und Gemeinden mit einer gültigen Mietpreisbremsenverordnung, auch wenn sie weniger als 50.000 Einwohner haben", erklärt Lukas Siebenkotten.
Die Forderungen des Deutschen Mieterbundes zur Bundestagswahl 2021 finden Sie hier.
Unsere Stellungnahme zum Mietspiegelreformgesetz finden Sie hier.
Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Mieterbund e.V.
Littenstraße 10
10179 Berlin
Telefon: +49 (30) 22323-0
Telefax: +49 (30) 22323-100
http://www.mieterbund.de/
Weiterführende Links
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.