Am Donnerstagabend sollen die Abgeordneten des Deutschen Bundestages abschließend über die Änderungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) beraten, die ein wesentlicher Teil des geplanten Insektenschutzpaketes sind. „Beim Insektenschutz leistet die Landwirtschaft, leisten die bayerischen Bauernfamilien über freiwillige Kooperationen bereits enorm viel. Wir sind bereit dieses Engagement über freiwillige Kooperationen und Programme konsequent auszubauen. Weitere Auflagen und Verbote hingegen konterkarieren diese Ansätze und sind kontraproduktiv für Umwelt und Naturschutz gleichermaßen“, sagt Stefan Köhler, Umweltpräsident des Bayerischen Bauernverbandes.  

Doch beim geplanten Insektenschutzpaket berücksichtigen Bundesregierung und Bundestag das aus Sicht des Bauernverbandes nicht ausreichend. „Mit ihrer Entscheidung müssen die Bundestagsabgeordneten unbedingt sicherstellen, dass die bestehenden Länderregelungen und Programme im Bereich Biodiversität, Streuobst und Gewässerschutz Bestand haben können. Die geplante Unberührtheitsklausel muss rechtssicher sein!“, fordert Köhler. Zudem müsse der geplante Erschwernisausgleich für Einschränkungen in der Flächenbewirtschaftung müsse auch außerhalb von Natura-2000-Gebieten möglich sein: „Jeder Landwirt, der durch zusätzliche Auflagen Mehrkosten oder Verluste erleidet, muss beim Ausgleich gleich behandelt werden.“

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