• Abschluss beim Nachwuchskräftetarifvertrag soll innerhalb der nächsten 14 Tage erreicht werden
  • Weitere Forderungen: Zukunftsgerichtete Reform des Entgeltsystems und flexiblere Gestaltung weiterer Themen
  • Sozialpartner sollen Zukunft der Kreditwirtschaft gemeinsam gestalten

Die öffentlichen Banken haben den Fokus beim ersten Verhandlungstermin der Tarifverhandlungen auf den Abschluss eines Nachwuchskräftetarifvertrags gelegt. Der beim Verhandlungstermin vorgelegte Vorschlag war in den vergangenen 12 Monaten in sechs Verhandlungsrunden von den FachexpertInnen der Institute und der Gewerkschaften in konstruktiven Gesprächen ausgearbeitet worden. Arbeitgeber und Gewerkschaften haben sich heute darauf verständigt, dass eine Einigung über den Nachwuchskräftetarifvertrag innerhalb der nächsten 14 Tage herbeigeführt werden soll.

Gunar Feth, Verhandlungsführer der öffentlichen Banken: "Wir haben eine gemeinsame Basis. In den nächsten 14 Tagen müssen wir noch bestehende Differenzen ausräumen. Nach 12 Monaten ist es jetzt Zeit für einen Abschluss. Das sind wir den jungen Menschen in den Instituten schuldig. Arbeitgeber und Gewerkschaften stehen hier gemeinsam in der Verantwortung für unsere Nachwuchskräfte."

Dr. Ulrich Theileis, Stv. Verhandlungsführer der öffentlichen Banken, ergänzt: "Unser Ziel ist klar: Wir wollen Zukunft gestalten, für unsere Beschäftigten ebenso wie für unsere Nachwuchskräfte. Wir wollen jungen Menschen, die sich für eine öffentliche Bank entscheiden, eine gute Ausbildung bieten, die sie für die Herausforderungen der Zukunft wappnet und sie befähigt, zukünftige Chancen, die sich zum Beispiel aus Themen wie Nachhaltigkeit ergeben, wahrzunehmen."

Die Banken-Arbeitgeber betonten im Weiteren, dass – neben dem Nachwuchskräftetarifvertrag – der Tarifvertrag für die Beschäftigten die strukturellen Weichen stellen muss für die Gestaltung der Zukunftsthemen Digitalisierung und Nachhaltigkeit. Zentraler Punkt ist eine zukunftsgerichtete Reform des Entgeltsystems.

Neben diesen Zukunftsthemen sind die Gestaltung der 31-Stunden-Klausel zur Sicherung von Arbeitsplätzen ebenso wie eine größere Flexibilität bei der Entgeltumwandlung wichtig. Eine flexiblere Gestaltung der Langzeitkontenregelung und mehr Beweglichkeit bezüglich des Arbeitszeitrahmens sollen die Vereinbarkeit von Beruf und Familie verbessern.

Feth: "Wir sind an einem historischen Moment. Als öffentliche Banken verhandeln wir wieder eigenständig und haben jetzt die Gelegenheit, Weichen zu stellen. Wir wollen zu Ergebnissen kommen, die den Weg in eine gute Zukunft für die Institute und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ebnen. Wir wollen gestalten und laden die Gewerkschaften dazu ein, dies in den kommenden Gesprächen mit uns zu tun."

Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken

Der Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken gehören derzeit 43 VÖB-Mitgliedsinstitute mit rund 60.000 Beschäftigten an (zum Jahresende 2020). Die an dem Tarifvertrag beteiligten Institute umfassen Landesbanken, Förderinstitute, Bausparkassen und einzelne Sparkassen. Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken nimmt tarifrechtliche Aufgaben wahr und schließt für ihre Mitgliedsinstitute Tarifverträge ab.
Die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken ist seit 1954 tätig. Bis zum Jahre 1972 schloss die Tarifkommission des VÖB für ihre Mitglieder eigenständige Tarifverträge ab. Zwischen 1972 und 2020 bestand eine Verhandlungsgemeinschaft mit dem Arbeitgeberverband des privaten Bankgewerbes (AGV Banken), der zwischenzeitlich auch der Arbeitgeberverband der Volks- und Raiffeisenbanken (AVR) angehörte. Ab dem Jahr 2020 führt die Tarifgemeinschaft Öffentlicher Banken wiederum eigenständig Tarifverhandlungen.

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