„Gerade die Frequenzen unterhalb 1 GHz tragen wesentlich zur Breitbandversorgung in der Fläche bei. Diese Frequenzen sind ein wichtiger Baustein für die Versorgung mit mobilem Breitband, insbesondere in ländlichen Gebieten. Daher ist es wichtig, allen Marktbeteiligten rechtzeitig Rechts- und Planungssicherheit darüber zu geben, wie die Frequenzen erneut bereitgestellt werden“, sagt Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
Grundsätze und Szenarien zur Bereitstellung von Frequenzen
Die Bundesnetzagentur stellt fünf Szenarien – Versteigerung der Frequenzen, Verlängerung der Nutzungsrechte, Kombination aus beiden Elementen, Betreibermodell sowie Ausschreibung – zur Diskussion. Dabei werden insbesondere die Instrumente in den Blick genommen, die die Versorgung der Bevölkerung verbessern.
Das „Szenarienpapier“ enthält auch Überlegungen zu einer Negativauktion. Hierbei erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der den geringsten Förderbedarf für den Mobilfunkausbau in bislang nicht lukrativen Gebieten hat.
Die Negativauktion ist dabei auch im Kontext mit anderen Fördermitteln zu betrachten.
Die Wahl eines Szenarios für die Bereitstellung der Frequenzen und die weitere Ausgestaltung steht in engem Zusammenhang mit der marktlichen Entwicklung und den jeweiligen Geschäftsmodellen der Marktteilnehmer.
Ziel der Bundesnetzagentur ist es, die Breitbandversorgung der Bevölkerung gerade in ländlichen Gegenden zu verbessern. Dies ist bei der erneuten Bereitstellung der Frequenzen ab 2026 besonders in den Fokus zu nehmen. Zugleich soll der nachhaltige Wettbewerb auf der Infrastruktur- und Diensteebene gefördert werden.
Hintergrund zum Verfahren
Um die Diskussion anzuregen und frühzeitig zu strukturieren, hatte die Bundesnetzagentur im Sommer vergangenen Jahres den „Frequenzkompass“ veröffentlicht und dem Markt Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen stellt die Bundesnetzagentur nunmehr Grundsätze und Szenarien für die Bereitstellung der Frequenzen zur Anhörung, um die Interessen der Marktbeteiligten und damit das weitere Vorgehen auszuloten.
Bis zum 23. August 2021 können die „Grundsätzen und Szenarien zur Bereitstellung der Frequenzen aus den Bereichen 800 MHz, 1,8 GHz und 2,6 GHz“ kommentiert werden.
Informationen zum mobilen Breitband können abgerufen werden unter: www.bundesnetzagentur.de/mobilesbreitband
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