Seit dem 3. Juni gelten neue Regeln zur Kontrolle von Bargeld bei der Ein- und Ausfuhr aus der EU. Ziel ist es nach Auskunft der ARAG Experten, Geldwäsche zu bekämpfen und Terrorismusfinanzierung zu unterbinden. Zu diesem Zweck sind alle Reisenden verpflichtet, eine Bargelderklärung auszufüllen, wenn sie 10.000 Euro oder mehr in bar oder in anderen Zahlungsmitteln mit sich führen, wie z. B. Reiseschecks oder Schuldscheine.
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