Die „Europäische Garantie für Kinder“ hat das Ziel, arme und armutsgefährdete Kinder in der EU zu unterstützen. Jedes bedürftige Kind in Europa soll Zugang zu den Ressourcen haben, die es für sein Wohlergehen und seine Entwicklung benötigt. Dazu gehört die Teilhabe von Kindern an kostenloser medizinischer Versorgung, unentgeltlicher Bildung, kostenlosen Betreuungseinrichtungen, angemessenen Wohnverhältnissen und geeigneter und gesunder Ernährung. Diese Schwerpunkte sind mit einzelnen weiteren Indikatoren unterfüttert.
Bereits am 24. März 2021 hatte die Europäische Kommission ihren Vorschlag für eine entsprechende Ratsempfehlung zur Einführung einer sogenannten "Kindergarantie" veröffentlicht. Diese wurde nun von den Mitgliedstaaten als sogenannte Ratsempfehlung beschlossen, die die Mitgliedstaaten auffordert, die dort aufgeführten Inhalte auf nationaler Ebene wirksam umzusetzen. Dafür soll innerhalb von 9 Monaten jeweils ein nationaler Aktionsplan entwickelt werden. Die Bundesregierung hatte im Rahmen der deutschen Ratspräsidentschaft eine Deklaration initiiert, mit der Staaten ihre Bereitschaft zur Unterstützung der EU-Kindergarantie erklärten und ihre Verpflichtung für eine angemessene Umsetzung auf nationaler Ebene betonten.
Die AGF unterstützt die Initiative und plant, den Prozess auf nationaler Ebene zu begleiten. Weitere Informationen: https://www.ag-familie.de/home/childguarantee.
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