Die vier sächsischen Studentenwerke sind erleichtert über die am 20. Mai 2021 im Doppelhaushalt 2021/2022 beschlossenen Zuschüsse, welche nun höher als zunächst im Regierungsentwurf vorgesehen ausfallen. Die Zuschüsse des Freistaates Sachsen zum laufenden Betrieb und für Investitionen belaufen sich nun insgesamt auf rund 32 Mio. Euro. Ebenso geben die Verpflichtungsermächtigungen bis 2025 ein höheres Maß an Planungssicherheit für mehrjährige Investitionsvorhaben. Besonders wichtig für die Studentenwerke ist eine verlässliche und planbare Finanzierung, denn diese sichert die soziale Infrastruktur und ermöglicht, sie kontinuierlich zu modernisieren. Dringend notwendige Ersatzinvestitionen oder Sanierungen im Bereich der Mensen und Cafeterien sowie der Studentenwohnheime können damit getätigt werden. Auch die stark nachgefragten psychosozialen Beratungsangebote werden weiterhin kofinanziert und tragen zu einem gelungenen Studium maßgeblich bei.
„Unser Dank gilt den Abgeordneten des Sächsischen Landtags und dem zuständigen Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus, welche sich für die Belange der Studentenwerke eingesetzt haben. Damit wird uns auch zukünftig ermöglicht, unsere vielfältigen Leistungen für die Studierenden zu erbringen und so zu einem erfolgreichen Studium an den sächsischen Hochschulstandorten beizutragen“, so Anja Schönherr, Sprecherin der sächsischen Studentenwerke. Gerade in der Pandemie haben sich die Studentenwerke als zuverlässige Ansprechpartner der Studierenden gezeigt. Mit ihren umfangreichen Angeboten an sozialer, psychologischer und rechtlicher Beratung, preiswertem Wohnraum, günstiger Verpflegung und der Studienfinanzierung nach dem BAföG werden die Studierenden in dieser schwierigen Zeit besonders unterstützt. Zusätzlich haben die Studentenwerke kurzfristig die Bearbeitung und Auszahlung der Überbrückungshilfe für die Studierenden übernommen und dazu beigetragen, dass das Studium nicht wegen finanzieller Nöte aufgegeben werden muss.
Das Studentenwerk Dresden beschäftigt über 600 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und betreut mehr als 40.000 Studenten von sieben Hochschulen und einer Staatlichen Studienakademie in Dresden, Zittau und Görlitz. Das Leistungsspektrum umfasst die Studienfinanzierung, Verpflegung in Mensen und Cafeterien, Wohnheim-Bewirtschaftung, Kulturförderung und internationale Austausche. Darüber hinaus gibt es eine Sozial- und Rechtsberatung, Psychosoziale Beratungsstelle, zwei Kindertageseinrichtungen, eine Kinder-Kurzzeitbetreuung und Beratung für Studierende mit Kind.
Das Studentenwerk Dresden wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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