Wurde die Gorch Fock, Segelschulschiff der deutschen Marine, mit illegal geschlagenem Tropenholz restauriert? Bald endet die Frist zur Aufbewahrung der Dokumente, die genau diese Frage beantworten könnte. Bisher weigert sich die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) jedoch trotz ihres staatlichen Prüfauftrags, den dringenden Verdacht und damit einige der Dokumente überhaupt zu prüfen. Genau dazu will der Deutsche Naturschutzring (DNR) mit fachlicher Unterstützung des WWF Deutschlands die BLE in einem gerichtlichen Eilverfahren verpflichten. Trotz der Dringlichkeit lehnte das Verwaltungsgericht Köln den Eilantrag kürzlich ab und verwies auf ein normales Klageverfahren. Dies könnte sich über Jahre hinziehen, wichtige Dokumente können bis dahin vom Importeur vernichtet werden. Der Skandal um mögliches Raubholz auf dem Deck des Nationalsymbols der deutschen Marine bliebe dann für immer unaufgeklärt. Daher hat der DNR mit fachlicher Unterstützung vom WWF diese Woche Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt. Die Münsteraner Richter sollen nun den Europäischen Gerichtshof (EUGH) dazu befragen, ob die BLE auch in einem zügigen Eilverfahren zu Kontrollen verpflichtet werden kann – oder ob das nur mit einer viel langsameren Klage geht. Bisher ist nämlich ungeklärt, inwieweit Umweltverbände Behörden auch im Eilverfahren verklagen dürfen, damit diese ihre staatlichen Aufträge wahrnehmen.

Nach Sichtung der Exportunterlagen bewertet der WWF das Teakholz gemäß der EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) als illegal, da beim Export allem Anschein nach Steuern hinterzogen wurden. Dem WWF liegen zudem Hinweise darauf vor, dass das Holz aus verbotenem Raubbau der “Holzmafia” stammt.

WWF Holzexperte Johannes Zahnen kommentiert: „Ohne Eilverfahren wird der Skandal um Steuerhinterziehung beim Import des Teakholzes für immer an der Gorch Fock und damit dem Stolz der deutschen Marine kleben. Es ist verwunderlich, dass das Gericht nicht erkennt, dass eine normale Verfahrensklage den Vorwurf gar nicht mehr klären kann, weil dieses viel zu lange dauern würde. Dass es überhaupt ein Gerichtsverfahren braucht, um die BLE zum Prüfen der Vorwürfe zu zwingen, ist ein wahres Armutszeugnis.“

Die Umweltverbände hoffen jetzt darauf, dass das Oberverwaltungsgericht Münster die juristischen Fragen durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) beantworten lässt. Entscheidet der EuGH, dass Umweltverbände Behörden auch im Eilverfahren dazu bringen können, ihre staatlichen Aufträge auszuführen, gilt das EU-weit für alle Umweltschützer:innen. „Ein solches Urteil ist absolut nötig: In wenigen Jahren wird es in Myanmar keine gesunden Teakbestände mehr geben, Menschen und Tiere verlieren so ihre Lebensgrundlage. Wenn wir die letzten alten Wälder retten wollen, dann nur im Eilverfahren“, so Zahnen.

Hintergrund:

Die EU-Holzhandelsverordnung (European Timber Regulation, EUTR) soll illegales Holz von der Europäischen Union fernhalten und Holz aus nachhaltigen Quellen stärken. Wer Holz oder Holzprodukte in die EU einführt, hat dafür Sorge zu tragen, dass es sich um legale Waren handelt. Die BLE ist dafür zuständig die Einhaltung der EU-Holzhandelsverordnung zu überprüfen. Allerdings weigert sich die die Behörde standhaft die komplette Verordnung anzuwenden. Im Fall Gorch Fock wurden nur die Sorgfaltspflichten des Importeurs geprüft und somit nur einen Teil der Verordnung angewendet.

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