• Die „1-1-1 Regel“ ist maßgebend: Nur ein Besucher pro Patient pro Tag für eine Stunde, den der Patient vorab namentlich benennt, innerhalb einer festgelegten Besuchszeit
  • Spezielle Voraussetzungen:  Besucher müssen entweder vollständig geimpft sein oder von Corona genesen oder einen gültigen Corona-Test vorlegen

Vor dem Hintergrund sinkender Corona-Inzidenzwerte und damit einhergehenden zahlreichen Lockerungen im Landkreis Goslar  heben die Asklepios Kliniken in der Region Harz (Harzkliniken mit den Standorten Goslar, Bad Harzburg, Clausthal-Zellerfeld sowie die Klinik Schildautal Seesen) das Besuchsverbot weitgehend auf: Unter Einhaltung strenger Auflagen und strikter Hygieneregeln dürfen Patienten*innen in den Kliniken vom kommenden Montag, den 7. Juni 2021, an, wieder besucht werden.  Das entschieden die jeweiligen Klinikleitungen zusammen mit dem Hygienestab der Kliniken, in enger Zusammenarbeit mit dem Landkreis Goslar.

 „Wir freuen uns, dass wir vor dem Hintergrund sinkender Corona-Inzidenzwerte und zahlreicher Lockerungen im Landkreis Goslar nun wieder Besuche unter bestimmten Bedingungen zulassen können“, sagt Ulrich Sievers, Leitender Oberarzt und Leiter des Hygieneteams der Asklepios Harzkliniken. Katrin Mittendorf-Oberbeck, Leiterin des Hygieneteams der Asklepios Klinik Schildautal Seesen, ergänzt: „Wir bitten auch um Verständnis für gewisse Einschränkungen, die zur weiteren Eindämmung der Corona-Pandemie weiterhin notwendig sind.“

Das Hygienekonzept der Asklepios Kliniken in der Region Harz enthält folgende verbindliche Regeln, unter denen Patienten wieder Besuch empfangen können:

  • Es gilt die „1-1-1 Regel“: Ein Patient darf pro Tag nur einen Besucher empfangen, die Besuchszeit beträgt maximal eine Stunde, möglich sind Besuche dann nur während der begrenzten grundsätzlichen Besuchszeit zwischen 15 und 17 Uhr
  • Der Patient muss diesen Besucher vorher vollständig namentlich benennen

Besondere Voraussetzungen: 

  • Besucher*innen müssen entweder vollständig gegen Corona geimpft sein (14 Tage danach gilt die Impfung für das Besuchsrecht!), nach einer Corona-Erkrankung wieder genesen oder einen Corona-Test (dieser muss der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung entsprechen, PCR-Test bzw. Anti-Gen-Schnelltest) am Eingang vorlegen, der nicht älter als maximal 24 Stunden ist
  • In der Klinik führen wir keine Testungen für Besucher durch
  • Auf den Isolations-Stationen und Intensivstationen sind aufgrund erhöhter Sicherheits- und Schutzvorkehrungen Besuche nicht gestattet. Ausnahmen gibt es hier bei Palliativ-Patient*innen, also denjenigen, die unmittelbar im Sterben befindlich sind, die Abstimmung erfolgt hier dann jeweils über die Station und die Freigabe durch den zuständigen Chefarzt beziehungsweise den Ärztlichen Direktor. Angehörige, die dies betrifft, sollten dann gegebenenfalls auch direkt mit dem Chefarzt den Kontakt suchen, um Einzelheiten dazu zu klären.
  • Jeder Besucher muss über die gesamte Zeit in der Klinik einen frischen medizinischen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bitte bringen Sie diese Maske selbst mit!
  • Der Patient muss über die gesamte Besuchszeit mindestens einen medizinischen Mund-Nasenschutz tragen

Das eigentliche Prozedere, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind: Der vorher vom Patienten benannte Besucher muss sich zunächst am Empfang am Haupteingang melden und einen Bogen mit seinen Daten ausfüllen (diese erhobenen Daten werden gemäß der Verordnung nach drei Wochen wieder vernichtet; sie dienen nur vorsorglich dazu, eine eventuelle Infektionskette später nachvollziehen zu können). Danach kann der Besucher, nachdem er sich die Hände desinfiziert hat, zur jeweiligen Station, auf der sich der Patient befindet. Es gelten natürlich die üblichen „AHA“-Regeln (Abstand halten, Händehygiene, Maske im Alltag) wie beispielsweise die Einhaltung von Mindestabstand von 1,50 Meter zu andere Personen. Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasenschutzes auf dem gesamten Gelände der Klinik.-Standorte, also auch auf den Parkplätzen, bleibt zum Schutz aller weiterbestehen, auch vor dem Hintergrund der aktuellen Niedersächsischen Corona-Verordnung.

Achtung: Für das Besuchsrecht bei Patienten in der Neurologischen Frührehabilitation in der Asklepios Klinik Schildautal Seesen gelten spezielle Voraussetzungen, Bürger*innen werden gebeten, Details dazu bitte im Einzelfall bei den jeweiligen Stationen zu erfragen.

„Wir freuen uns, dass wir nun das Besuchsverbot weitgehend aufheben können, denn Besuch ist natürlich für Patient*innen in einer Klinik, die sich hier in einer besonderen Situation befinden, immer sehr wichtig, für das Wohlbefinden und die Genesung“, sagt Adelheid May, Asklepios Regionalgeschäftsführerin Harz.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Asklepios Harzkliniken GmbH – Asklepios Harzklinik Goslar
Kösliner Straße 12
38642 Goslar
Telefon: +49 (5321) 44-0
Telefax: +49 (5321) 44-1415
http://www.asklepios.com/goslar/

Ansprechpartner:
Ralf Nehmzow
Pressesprecher / Leiter Kommunikation & Marketing
Telefon: +49 (5321) 44-1668
Fax: +49 (5321) 44-1699
E-Mail: r.nehmzow@asklepios.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel