„Wie der gesamte Kulturbereich litten auch die Gedenk- und Erinnerungskultur unter den Folgen der Pandemie. Seit November 2020 konnten die Gedenkstätten in Sachsen-Anhalt nur für kurze Zeitspannen und unter großen Einschränkungen öffnen. Durch die Anstrengungen aller Bürgerinnen und Bürger haben wir es in den vergangenen Wochen und Monaten geschafft, dass die Inzidenzwerte in unserem Bundesland sinken. Von daher ist es sehr erfreulich, dass die Gedenkstätten wieder öffnen und ihre pädagogischen Angebote unterbreiten können“, so der Stiftungsratsvorsitzende Dr. Gunnar Schellenberger.
Folgende Gedenkstätten sind ab dem 1. Juni 2021 wieder geöffnet:
- die Gedenkstätte KZ Lichtenburg Prettin,
- die Gedenkstätte für Opfer der NS-„Euthanasie“ Bernburg,
- die Gedenkstätte ROTER OCHSE Halle (Saale),
- die Gedenkstätte Moritzplatz Magdeburg und
- die Gedenkstätte Deutsche Teilung Marienborn.
Die Gedenkstätte für die Opfer des KZ Langenstein-Zwieberge sowie die Gedenkstätte Feldscheune Isenschnibbe Gardelegen werden voraussichtlich in der kommenden Woche ebenfalls für den Besuchsverkehr öffnen. Aktuell können Besucherinnen und Besucher nur das Außengelände besichtigen.
Der Besuch der Gedenkorte ist pandemiebedingt mit Einschränkungen verbunden. Diese variieren zwischen den einzelnen Gedenkstätten. Welche Einschränkungen und Voraussetzungen für einen Gedenkstättenbesuch bestehen, kann auf der Internetseite der Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt www.erinnern.org eingesehen werden.
Stiftung Gedenkstätten Sachsen-Anhalt
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