Fragen Sie sich nicht auch: was hat nun das GEG, mit dem EEG und dem BEG zu tun oder wie wirkt sich das GEG auf das EEG aus und was bedeutet das für das BEG oder war es nicht doch das BEW? Was braucht man für das BEG oder BEW an Qualitäten für das GEG unter Berücksichtigung des EEG oder?

Nach langem Ringen ist nun das Gebäudeenergiegesetz und die Bundesförderung für effiziente Gebäude in Kraft getreten. Die Regierung und alle Beteiligte feiern den Durchbruch. Doch war es wirklich der GROSSE WURF?

Die Verantwortlichen sprechen von einem "wichtigen Beitrag" für die Energiewende. Das Gesetz sei ein Beitrag zur Entbürokratisierung und setze Impulse für die Nutzung erneuerbarer Energien.  

Das aktuelle Gebäudeenergiegesetzt enthält aber keine höheren energetischen Anforderungen an Neubauten und den Bestand. Erst 2023 soll dies nachgebessert werden. Man könnte denken, wir haben nun drei Jahre Zeit, verschiedene Wege zu testen. Aber haben wir die Zeit, nachdem was wir bezüglich der Klimawandels inzwischen wissen?

Im Gesetz findet sich außerdem eine neue Innovationsklausel. Demnach muss nicht mehr jedes Gebäude den Energieanforderungen entsprechen, sondern der gesamte Gebäudebestand in einem Quartier wird bewertet. So könnten alte, viel Energie verbrauchende Gebäude unsaniert bleiben, wenn es genügend neue, effiziente Gebäude in einer festgelegten Gegend gibt oder die Versorgungskonzepte sehr nachhaltig werden. Soll dies die Lösung des Sanierungsstaus im Gebäudesektor sein oder ist das nur eine Hintertür für alte Wärmenetze?

Das neue EEG trat am 01.01.2021 in Kraft. Die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch – die sogenannte Sonnensteuer – wird endlich abgeschafft! Zudem setzt das EEG 2021 auch für Mieterstromanlagen neue Impulse. Ist das nun der Durchbruch für den klimafreundlicheren Mieterstrommodellen mit eigener E-Ladestation? Und was machen wir mit den bestehende Ü20-Anlagen, die nun aus der Förderung laufen?

Zu guter Letzt wurde die bisherigen Förderungen der KfW und des BAFA für die Energieeffizienz von Gebäuden und die Nutzung erneuerbarer Wärme neu geordnet, gebündelt und übersichtlicher gestaltet. Dafür wurden die vier bestehenden Förderprogramme (inkl. der 10 Teilprogramme) in der „Bundesförderung für effiziente Gebäude“ (BEG) zusammengefasst. Endlich Klarheit im Förderdschungel Energie, könnte man meinen?

Wenn Sie Antworten zu den Fragen suchen, besuchen Sie virtuell unseren 15. Gebäudeenergietag am 10. Juni 2021! Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

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