Es hat etlicher gesetzlicher Anläufe bedurft. Doch nun scheinen die mit dem Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz (GKV-FKG) eingeführten Maßnahmen zu einer Reduktion der Manipulationsmöglichkeiten im Ausgleichssystem der Kassen – dem Morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA) – zu greifen: Derzeit ermittelt das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) gegen 18 gesetzliche Krankenkassen wegen statistischer Auffälligkeiten in den Ausgleichsjahren 2013 und 2014. Gegen weitere 44 Krankenkassen laufen „anlassbezogene“ Verfahren, die alle Ausgleichszeiträume bis 2020 betreffen.

„Es war höchste Zeit und – wie die Ermittlungen des BAS nun eindrücklich zeigen – der richtige Schritt des Gesetzgebers, den Manipulationen einiger Akteure auch rückwirkend auf den Grund zu gehen. So werden endlich die Wettbewerbsverzerrungen zwischen den Krankenkassen reduziert“, sagt Anne-Kathrin Klemm, Vertreterin des Vorstands BKK Dachverband. „Umso wichtiger ist es jetzt, dass die Politik den Sirenenklängen zu vermeintlich notwendigen Anpassungen widersteht und keine Änderungen, Abschwächungen oder gar zeitliche Verschiebungen auf den letzten Metern der Legislaturperiode ergreift. Dies gilt insbesondere für die Manipulationsbremse. Die Corona-Pandemie musste ja bisher schon für viele schlechte Entscheidungen herhalten. Eine Verschiebung der Manipulationsbremse darf diesmal nicht dazu gehören“, fordert Anne-Kathrin Klemm weiter.

Hintergrund:

Der Morbi-RSA soll sicherstellen, dass die Beitragseinnahmen dorthin fließen, wo sie für die Versorgung der Versicherten auch tatsächlich gebraucht werden. Er regelt damit die Finanzmittel, die den Krankenkassen zur Verfügung stehen. Daher wurde in der Vergangenheit von einigen Krankenkassen über verschiedene Wege versucht, sich in diesem System über Manipulationen zu optimieren. Im Kern geht es darum, dass über Ärzte oder z. B. rückwirkende Korrekturen von Diagnosestellungen der Ärzte Patienten auf dem Papier kränker gemacht wurden, als sie in Wirklichkeit waren, um sich so über den Morbi-RSA die optimalen Zuweisungen herauszuholen. Dem wurde mit dem GKV-FKG ein Riegel vorgeschoben. Bei Auffälligkeiten muss nun die Krankenkasse die Richtigkeit der Angaben nachweisen. Die ebenfalls neu eingeführte Manipulationsbremse sorgt ferner dafür, dass – gelingt dieser Nachweis nicht – das BAS nachträglich Gelder aus der Ausgleichssystematik streichen kann.

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