Felix Ekardt, Landesvorsitzender des BUND Sachsen, kommentiert die Entscheidung so: „Der EuGH ist seiner Verantwortung gerecht geworden und hat den unrechtmäßigen Weiterbetrieb von Turów vorläufig untersagt. Das ist ein wichtiger Etappensieg für den Umweltschutz. Unklar bleibt, wie die tschechische Klage gegen den Tagebau ausgehen wird – hier sind wir enttäuscht vom Freistaat, der keinerlei Anstalten macht, die Bundesregierung zum Beitritt zu der Klage zu bewegen. Das erinnert frappierend an die Landespolitik der vergangenen Jahrzehnte, als die Folgen des Braunkohletagebaus auch immer wieder klein geredet und Natur- und Umweltzerstörungen billigend in Kauf genommen wurden.“
Hintergrund:
Die tschechische Klage betrifft den seltenen Fall, dass sich EU-Mitgliedsstaaten wegen der Nicht-Einhaltung von EU-Umweltrecht verklagen. Die Tschechische Republik reichte die Klage als Reaktion auf die Entscheidung Polens ein, Turów eine Lizenzverlängerung bis 2026 zu gewähren, sowie auf den Antrag des Betreibers PGE auf eine weitere Lizenzverlängerung bis 2044, die anschließend von der polnischen Regierung genehmigt wurde, obwohl keine ordnungsgemäße öffentliche Anhörung oder Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde, wie es das EU-Recht verlangt. Versuche einer außergerichtlichen Einigung mit der polnischen Regierung waren zuvor gescheitert. Der Tagebau-Betrieb in Turów geht einher mit massiven negativen Auswirkungen auf Gewässer und Grundwasser in Polen, Tschechien und Deutschland.
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