Die Regelungen zum so genannten grünen Wasserstoff im vorgelegten Referentenentwurf zur EEG-Verordnung sind völlig unzureichend. Die Definition von grünem Wasserstoff im Referentenentwurf ist willkürlich und ein eklatanter Verstoß gegen das Prinzip der Technologieneutralität, da sie die zur Verfügung stehenden erneuerbaren und technologischen Optionen zur Erzeugung von grünem Wasserstoff aus Biomasse ausschließt und damit direkt diskriminiert. Die nationale „politische“ Definition von grünem Wasserstoff, bei der ausschließlich Wasserstoff als „grün“ bezeichnet wird, der elektrolytisch aus erneuerbarem Strom nicht biogenen Ursprungs hergestellt wurde, ist weder sachlich noch fachlich begründet. Die Erzeugungsverfahren von Wasserstoff aus Biomasse sind klimaneutral und können eine positive Klimaschutzwirkung entfalten. Die im Referentenentwurf willkürlich gewählte Definition von grünem Wasserstoff und der damit einhergehende Ausschluss des erneuerbaren, biogenen Wasserstoffs von Förder- und Anreizmechanismen verhindern systematisch die Entwicklung und weitere Nutzung sowie den Markthochlauf von Technologien zur Herstellung von Wasserstoff aus Biomasse bzw. biomassebasierter Folgeprodukte, so dass perspektivisch ein wirtschaftlich sinnvoller Einsatz dieses Wasserstoffs und seiner Folgeprodukte politisch in Deutschland verhindert wird. Darüber hinaus wird der Aufbau heimischer Wertschöpfungsketten blockiert und es werden wertvolle Klimaschutzbeiträge verschenkt, da die Potenziale für die biogenen Wasserstofferzeugung und -verwendung nicht gehoben werden können. Die nationale Definition von grünem Wasserstoff steht im klaren Widerspruch zur europäischen Wasserstoffstrategie und zur RED II, die die Erzeugung von Wasserstoff aus Biomasse als erneuerbaren und damit grünen Wasserstoff definieren. Aus Sicht des Biogasrat+ e.V. bedarf es im vorliegenden Referentenentwurf daher dringend einer Neufassung der Definition zu grünem Wasserstoff, die die nachhaltigen biomasse-basierten Erzeugungspfade in die Definition von grünem Wasserstoff EU-konform einbezieht und im Ergebnis auch für diese Erzeugungspfade eine EEG-Umlagebefreiung ermöglicht.
Über Biogasrat+ e. V.
Der Biogasrat+ ist der Verband für dezentrale Energieversorgung und vertritt bundes- und europaweit die Interessen der führenden Marktteilnehmer. Dabei steht die Markt- und Systemintegration der erneuerbaren Energien entlang der gesamten Wertschöpfungskette im Vordergrund. Biogas/Biomethan kann im Strom-, Wärme- und Kraftstoffmarkt wesentlich dazu beitragen, die ökologischen Zielvorgaben der Politik zu erfüllen, ohne dabei unnötige Kosten für die Allgemeinheit zu verursachen. Aus diesem Grund setzt sich der Verband für einen stärkeren Einsatz von Biomethan in allen Nutzungspfaden ein, indem die rechtlichen Rahmenbedingungen optimiert und dadurch eine nachhaltige Entwicklung des Marktes sichergestellt wird.
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