Handwerksmeisterinnen und -meister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können seit dem 1. Dezember 2020 die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen. Handwerkskammerpräsident Joachim Wohlfeil berichtet von 2.281 Eintragungsbewegungen in der Handwerksrolle der Kammer Karlsruhe im letzten Jahr, darunter viele Existenzgründungen. Er weist auf die mögliche Unterstützung durch die Prämie hin: „Potentielle Existenzgründer sollten sich über die Beantragung der Prämie, die als Finanzierungsbaustein für die Selbständigkeit ein wichtiges Standbein sein kann, ernsthafte Gedanken machen“, so der Kammerpräsident.

Wer bekommt die Prämie? Jeder Jungmeister, der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt. Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung. Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung eine Bestätigung über eine erfolgte Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.

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