Die auf Initiative des Bundesumweltministeriums (BMU) beschlossene „Verordnung zur Neuordnung nationaler untergesetzlicher Vorschriften für Biozid-Produkte“ baut, wie der sperrige Name schon andeutet, auf mehr Bürokratie. Nützliche Produkte für Privathaushalte, mit denen sie ihre Gesundheit, Lebensmittel oder ihre Wohnräume schützen, sollen nur nach verpflichtenden „Beratungsgesprächen“ verkauft werden. Dafür müssten Drogeriemärkte umgebaut, tausende Mitarbeiter geschult und neue Kontrollstellen bei Behörden eingerichtet werden – oder der Handel listet die Produkte aus.
„Das Selbstbedienungsverbot begründet das BMU mit einem angeblichen Vergiftungsrisiko durch die Produkte. Dabei sind diese Produkte ausdrücklich für Privatnutzer zugelassen worden, weil sie auch von Laien ohne Risiko zu verwenden sind. Hier werden Hersteller, Handel und letztlich die Kunden gegängelt, ohne dass ein nennenswerter Nutzen für Mensch und Umwelt erkennbar wäre“, kommentierte IVA-Hauptgeschäftsführer Frank Gemmer.
Der Industrieverband Agrar e. V. (IVA) vertritt die Interessen der agrochemischen Industrie in Deutschland. Zu den Geschäftsfeldern der 53 Mitgliedsunternehmen gehören Pflanzenschutz, Pflanzenernährung, Biostimulanzien und Schädlingsbekämpfung. Die vom IVA vertretene Branche steht für innovative Produkte für eine moderne und nachhaltige Landwirtschaft.
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