Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) bewertet den Gesetzentwurf zur Stärkung von Betriebsräten ("Betriebsrätemodernisierungsgesetz") für einen halben Schritt in die richtige Richtung, Nachbesserungen seien dringend erforderlich. "Wenn das geplante Gesetz tatsächlich eine wirksame Schutzwirkung für Menschen entfalten soll, die gegen alle Widerstände den Mut dazu aufbringen, einen Betriebsrat zu gründen, muss es jetzt an einigen entscheidenden Stellen nachgebessert werden", sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke am Donnerstag: "Dafür ist die parlamentarische Beratung der richtige Zeitpunkt". Das Betriebsrätemodernisierungsgesetz geht heute zur 1. und 2. Lesung in den Deutschen Bundestag.

Gerade bei der Anbahnung und der Vorbereitung von Betriebsratswahlen gerieten die Organisatorinnen und Organisatoren leider zu oft in den Fokus des Arbeitgebers und liefen Gefahr, außerordentlich gekündigt zu werden, um Kontakte zur Belegschaft zu verhindern. "Es muss einen Vollschutz vor außerordentlichen Kündigungen geben, damit Betriebsratswahlen nicht schon bei der Vorbereitung blockiert werden können", betonte Werneke. Dies sei im Referentenentwurf noch besser geregelt gewesen.

Auch müsse künftig sichergestellt werden, dass bei Beschlussfassungen von Betriebsräten Videokonferenzen der Vorrang vor Telefonkonferenzen eingeräumt werde. Zudem gelte es, bei den Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats an einigen Stellen nachzusteuern. "Betriebsräte müssen etwa die Ausgestaltung mobiler Arbeit ebenso mitbestimmen können wie den Einsatz von künstlicher Intelligenz über den gesamten Prozess hinweg", sagte Werneke: "Fazit: Es gibt noch viel zu tun."

 

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