Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat beim Institut für Zeitgeschichte (IfZ) eine Studie zu Otto Palandt und Heinrich Schönfelder in Auftrag gegeben. Otto Palandt war Herausgeber des bei C.H.BECK veröffentlichten Kurzkommentars zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der seitdem seinen Namen trägt. Heinrich Schönfelder hat als Herausgeber die Loseblatttextsammlung der Deutschen Gesetze begründet. Ziel der Untersuchung ist eine fundierte Bewertung von Otto Palandt und Heinrich Schönfelder sowie ihres juristischen Wirkens und insbesondere ihrer Rolle während der nationalsozialistischen Diktatur.
Durch diesen Forschungsauftrag erfolgt nach zahlreichen Einzelpublikationen nun eine umfassende wissenschaftliche Aufklärung des Lebens und Wirkens der Namensgeber der genannten Werke. Der Verlag C.H.BECK begrüßt die Beauftragung des von Prof. Dr. Wirsching geleiteten Instituts für Zeitgeschichte und ist gerne bereit, die Untersuchung soweit gewünscht zu unterstützen.
Verleger Dr. Hans Dieter Beck: „Dem Forschungsergebnis sehen wir mit großem Interesse entgegen. Es wird für uns eine wichtige Grundlage für die Entscheidung sein, wie der Verlag C.H.BECK künftig mit diesen Herausgebernamen umgehen wird.“
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