Wird Arbeitslosengeld I gezahlt, übernehmen die Arbeitsagenturen die Rentenbei-träge: für maximal 24 Monate auf der Grundlage von 80 Prozent des letzten Bruttogehalts. Wer mit einem Durchschnittsverdienst von 41.541 Euro arbeitslos wird, bekommt dann für 33.232,80 Euro Beiträge auf dem Rentenkonto gutgeschrieben. Damit erhöht sich die monatliche Rente derzeit um 27,35 Euro – anstatt um 34,19 Euro. Anders sieht es beim Arbeitslosengeld II aus, das sich dem Arbeitslosengeld I anschließt: Es kann die Rente nur indirekt erhöhen. Die Zeit ist aber wichtig, um den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erhalten.
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