Der Entwurf des Lieferkettengesetzes („LiefKettG“) basiert auf einem Kompromiss zwischen den Koalitionsparteien. Deutsche Unternehmen mit über 3.000 Arbeitnehmer sind ab 01. Januar 2023 zur Einhaltung dieses Gesetzes verpflichtet. Ein Jahr später, ab 01. Januar 2024, soll die Regelung schon für Unternehmen mit mehr als 1.000 Arbeitnehmern greifen. Bei Nichteinhaltung drohen hohe Bußgelder und Ausschluss von öffentlichen Aufträgen. Zusätzlich gibt es in der EU Pläne für ein deutlich darüber hinausgehendes Konzept und Eckpunkte eines europaweiten Lieferkettengesetzes.
Im Fokus des LiefKettG steht der weltweite Schutz von Arbeitnehmern und Umwelt. Deutsche Unternehmen werden verpflichtet, zu kontrollieren, dass ihre Lieferanten – sogar die mittelbaren – weltweit bestimmte arbeits- und umweltbedingte Mindeststandards einhalten. Zentrales Element ist die Risikoanalyse. Unternehmen müssen sich schon jetzt Gedanken machen, wie sich die Risiken innerhalb der eigenen Organisation und bei Lieferanten aufspüren und verwalten lassen.
Dabei wird schnell deutlich, dass die im LiefKettG definierten Aufgaben nicht mehr manuell zu bewältigen sind. Unternehmen müssen neue Prozesse implementieren, um ihre Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen und Umwelt zu analysieren und ihrer Sorgfaltspflicht entlang der Lieferkette nachzukommen. Elektronischem Datenaustausch wird hierbei eine besonders große Rolle zufallen: IT-Systeme wie MDM (Master Data Management) helfen Unternehmen dabei, Compliance Checks und Audits bei Tausenden von Lieferanten innerhalb kürzester Zeit durchzuführen.
Neue Pflichten aus dem Lieferkettengesetz
Angemessenheit des Unternehmenshandelns
Ermessens- und Handlungsspielraum bei der Auswahl der geeigneten Maßnahmen
Menschenrechtliche Sorgfalt
Bemühungspflicht: Ein bestimmtes Sorgfaltsniveau wird verlangt
Wichtig: Unternehmen müssen nachweisen können, dass entsprechende Risikovermeidungsprozesse eingeführt wurden
Angemessenes Risikomanagement
Risikomanagement, um Risiken und mögliche Gesetzesverstöße entlang der Lieferketten zu identifizieren, verhindern, beenden oder zumindest zu minimieren
Wichtig: Unternehmen sollten die nötigen Hilfsmittel zur Verfügung stellen, um eine Überwachung zu garantieren
Angemessene Abhilfemaßnahmen
Mithilfe von Abhilfemaßnahme sollen Bedrohungen beendet oder zumindest minimiert werden
Wichtig: Die Gesetzesbegründung besagt, dass die Unternehmen ein internes Beschwerdeverfahren errichten können oder sich an einem externen beteiligen, z.B. im Rahmen von Branchenverbänden
Dokumentationspflicht
Dokumentationspflicht als Grundlage für die behördliche Durchsetzung der Sorgfaltspflichten
Wichtig: Dokumentation dient auch zur Rechtfertigung und liefert einen Nachweis über die Erfüllung der Pflichten, die Dokumente sind sieben Jahre aufzubewahren
Betretungsrechte
Behörden dürfen die Räumlichkeiten des Unternehmens betreten und besichtigen
Wichtig: Dokumente, die dem Nachweis der Einhaltung des Gesetzes dienen, sollen einsehbar und prüfbar sein.
Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge
Betroffene Firmen werden in das Wettbewerbsregister aufgenommen, um zu kennzeichnen, dass sie von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen sind
Zwangs- und Bußgelder
Verstöße gegen das Gesetz werden mit Bußgeldern sanktioniert, die Größe bestimmt sich nach der Schwere des Verstoßes
So helfen EDI und MDM bei der Einhaltung des Lieferkettengesetzes
Das Management von Daten gewinnt angesichts des LiefKettG eine weitere Bedeutungsebene. Mit EDI (Electronic Data Interchange) und MDM können Unternehmen auf ein Integrationsnetzwerk und das Vorliegen von Lieferantendaten und Artikeldaten in strukturierter Form bauen.
Einen Leitfaden zur Umsetzung des LiefKettG mit MDM und EDI hat Comarch erarbeitet. Diese ausführliche Anleitung mit den Pflichten des LiefKettG und konkreten Umsetzungsschritten wie Massen-Vertragsupdates mit EDI & MDM, Blacklist-Datenbankintegrationen, MDM-Sourcing und Risikoanalyse finden Sie im aktuellen Whitepaper „IT – Die Rettung bei der Umsetzung des Lieferkettengesetzes“, welches auf der Comarch-Website zum Download bereitsteht: https://www.comarch.de/service-und-support/whitepaper-und-webcasts/whitepaper-lieferkettengesetz/
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