Am Mittwoch war die Erleichterung darüber, dass im Bundesgesetzgebungsverfahren Verbesserungen für den Sport erzielt werden konnten, noch groß. Das in der Nacht in Kraft getretene „Vierte Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ sieht vor, dass auch bei 7-Tage-Inzidenzwerten über 100 Kinder unter 14 Jahre in Fünfergruppen im Freien kontaktlos Sport machen können. Auch die Sportausübung alleine während der Ausgangssperre bis 0 Uhr ist danach erlaubt. Nicht jedoch in Bayern – denn die Bayerische Staatsregierung hält an den eigenen, strengeren Regelungen der 12. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung fest. In der heutigen Präsidiumssitzung des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) gab es hierzu einvernehmliches Unverständnis.

Strengere Regelungen in Bayern – unverständlich

„Das Festhalten an den strengeren Regelungen für den Sport in Bayern ist für uns nicht nachzuvollziehen“, sagt der Präsident des BLSV (BLSV), Jörg Ammon: „Am Mittwoch waren wir noch über die maßvollen Verbesserungen beim Bundesgesetz erleichtert und der festen Überzeugung, dass diese auch für den bayerischen Sport gelten würden. Schließlich soll das Bundesgesetz die Einheitlichkeit der Regelungen gewährleisten, die gerade Bayern immer wieder gefordert hat.“

Ammon verweist auch darauf, dass im Freien so gut wie keine Corona-Infektionen über ausgeatmete Aerosole stattfinden (vgl. den offenen Brief der Gesellschaft für Aerosolforschung an die Bundesregierung vom 11. April 2021,  https://bit.ly/3xepsXz): „Sport im Freien ist also ohne größeres Infektionsrisiko möglich. Das haben wir immer wieder betont. Außerdem ist bekannt, dass regelmäßiger Sport die Immunfunktion fördert – gerade bei Virusinfektionen ein wichtiger Aspekt“.

Forderung nach angemessener Perspektive für den Vereinssport

„Wir fordern von der Politik in Bayern, unseren Sportlerinnen und Sportlern jetzt, da das Wetter besser und der Sport im Freien wieder vermehrt möglich wird, nach vielen Monaten und großer Geduld jetzt endlich eine der Pandemie angemessene Perspektive für den Vereinssport zu geben“, fordert Ammon.

Mehr Informationen und aktuelle Fragen und Antworten (FAQs) bietet der BLSV auf seiner Website unter www.blsv.de/coronavirus, in seinen sozialen Medien sowie in Mailings an Sportvereine und Sportfachverbände an. Darüber hinaus steht das BLSV Service-Center unter der Mail-Adresse service@blsv.de und zu den BLSV-Geschäftszeiten unter der
Tel. +49 89 15702 400 für Rückfragen zur Verfügung.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Bayerischer Landes-Sportverband e.V.
Georg-Brauchle-Ring 93
80992 München
Telefon: +49 (89) 15702-0
Telefax: +49 (89) 15702-444
http://www.blsv.de

Ansprechpartner:
Stabsstelle Verbandskommunikation
E-Mail: presse@blsv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel