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  • Unternehmen sollen für Geringverdiener zur Kasse gebeten werden
  • Bentele: Schlüssel für eine gute Rente liegt in anständigen Löhnen

Der VdK lobt den Vorschlag der Grünen, dass Arbeitgeber für Geringverdiener künftig höhere Beiträge in die Rentenversicherung einzahlen sollen, als interessanten Beitrag in der Rentendebatte. Der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, hat dazu am Freitag einen Antrag im Bundestag vorgestellt. Das Papier sieht unter anderem vor, dass Unternehmen für Löhne unter 2630 Euro Zahlungen an die Rentenkasse leisten sollen.

VdK-Präsidentin Verena Bentele sagt dazu am Freitag in Berlin: „Wir sehen das Problem ähnlich wie die Grünen. Es kann nicht sein, dass hart arbeitende Frauen und Männer im Alter nicht genug Geld zum Leben haben. Geringverdiener müssen höhere Renten erhalten. Und dafür müssen die Arbeitgeber zur Kasse gebeten werden. Allerdings ist es notwendig, das Problem an der Wurzel zu packen. Herumdoktern am Rentensystem allein reicht nicht. Der Schlüssel für eine gute Rente liegt vielmehr in einer anständigen Bezahlung. Deshalb fordert der VdK mehr Tarifbindung, einen Mindestlohn von 13 Euro, die Eindämmung von Minijobs sowie von Zeit- und Leiharbeit. Denn Altersarmut lässt sich am besten mit guten Löhnen bekämpfen.“

Dass der Grünen-Antrag vorsieht, alle Bürgerinnen und Bürger in die Rentenversicherung einzubeziehen, freut Bentele: „Damit greift die Partei eine wichtige Forderung der VdK-Kampagne #Rentefüralle auf. Alle müssen künftig in die Rentenversicherung einzahlen: also auch Beamte, Selbstständige und Politiker. Das schafft mehr Gerechtigkeit und stärkt die Solidargemeinschaft. Man denke da nur an die aktuell himmelschreienden Ungerechtigkeiten zwischen angestellten und verbeamteten Lehrern. Die Unterschiede bei deren Renten und Pensionen sind immens. Der VdK fordert, dass alle ihren fairen Beitrag leisten. Mit den zusätzlichen Mehreinnahmen gilt es, das Rentenniveau dauerhaft auf mindestens 50 Prozent zu stabilisieren. Das stärkt das Vertrauen der Menschen in die gesetzliche Rentenversicherung.“

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