In seinem heutigen Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Berliner Mietendeckel für verfassungswidrig erklärt, da er gegen das Grundgesetz verstoße. Dazu die DAVE-Partner Corvin Tolle, Jens Lütjen, Peter Schürrer und Axel Quester:

„Es ist ein gutes Gefühl für uns Unternehmer die sich an geltendes Recht halten, dass das Verfassungsgericht heute eindeutig zugunsten des bundeseinheitlichen Mietengesetzes entschieden hat. Das Vertrauen zwischen Mieter und Vermieter kann jetzt wieder hergestellt werden. Unsere Hausverwaltungen werden mögliche Mietrückforderungen mit Augenmaß bewerten. In Zeiten von Corona werden wir niemanden mit Mietrückzahlungen in finanzielle Bedrängnis bringen. Unter dem Strich bleibt, dass zum Wohl der Mieter jetzt wieder ein Marktgleichgewicht herrscht, das mehr neuen Wohnraum entstehen lassen kann.“

„Das Urteil sorgt für zurückgewonnenes Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit und auch in die Balance aus öffentlichen und privatwirtschaftlichen Investitionen. Gleichermaßen wird die Entscheidung für mehr Wohnungsbau, mehr Investitionen und damit auch mehr sozial gebundene Neubauvorhaben sorgen.“

„Ferner hat das Urteil eine Signalwirkung für die bundesweite Immobilienlandschaft und damit auch für die Kreditwirtschaft, die insbesondere in Zeiten von Covid-19 verunsichert ist – diese kann und wird mit diesem Urteil kraftvoller Projekt- und Quartiersentwickler unterstützen. Ein wichtiges Signal, um daraus resultierend auch regelmäßig vorhandene Quoten zu gefördertem Wohnungsbau umzusetzen und zu realisieren.“

„Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass der Berliner Senat in dieser Angelegenheit keine Gesetzgebungskompetenz hat. Gleichzeitig steht noch eine Entscheidung des ersten Senats des BVG aus, ob die Mietpreisbremse an sich verfassungskonform ist. Unabhängig von diesen Entscheidungen halten wir die Mietpreisbremse für ein falsches Instrument. Die Neubautätigkeit zeigt in vielen Städten Wirkung, Mietpreise steigen nur noch verhalten. Einige Prognosen sehen stagnierende Mieten. Regulierende Eingriffe wie die Mietpreisbremse würgen die Neubautätigkeit ab, fördern statt regulieren ist der richtige Weg."

Über Deutscher Anlage-Immobilien Verbund GbR – DAVE

Der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE) ist ein Zusammenschluss von 12 Immobiliendienstleistungsunternehmen, davon elf inhabergeführten, mit knapp 600 Experten an 30 Standorten in Deutschland. DAVE bietet somit bundesweite Präsenz verbunden mit hoher lokaler Kompetenz. Die DAVE-Partner vertreten die Interessen von Unternehmen, Institutionen, Erbengemeinschaften und Privatpersonen sowohl als Käufer als auch als Verkäufer. Kunden profitieren von der Vernetzung aller 12 Partner in den Bereichen An- und Verkauf, Marktanalysen, Objektbewertung, Bestandsverwaltung sowie Portfolio-Optimierung. Weitere Informationen unter www.dave-net.de.

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