Arbeitgeber in Deutschland müssen ihren Beschäftigten ab kommender Woche verpflichtend Corona-Tests anbieten, wenn sie nicht im Homeoffice arbeiten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.

So sollen alle Beschäftigen die Möglichkeit haben grundsätzlich mindestens 1-mal pro Woche ein Schnelltest zu machen. Für besonders gefährdete Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die tätigkeitsbedingt häufige Kundenkontakte haben oder körpernahe Dienstleistungen ausführen, mindestens 2-mal pro Woche. Auch Beschäftigte, die vom Arbeitgeber in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden, müssen 2-mal pro Woche ein Testangebot erhalten.

Antigen-Schnelltests (PoC-Test) dienen der präventiven Testung von Personen ohne Symptomen. Das Testergebnis liegt innerhalb von 15 Minuten vor und ist nur eine Momentaufnahme.

DRK-Kreisverband Karlsruhe e.V. bietet Schnelltest Schulungen an

Christoph Glück, Mitglied Präsidium des DRK-Kreisverband Karlsruhe e.V., stellt klar, dass man nur mit einer entsprechenden Schulung die Schnelltests anwenden darf: „Maßgeblich für die Durchführung der Schnelltests ist die Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV). Diese regelt, dass Medizinprodukte, wie der Antigen-Schnelltest, nur von Personen angewendet werden dürfe, welche die dafür erforderliche
Ausbildung besitzen. Diese Befähigung erhalten die Teilnehmer in unseren Schulungen.“

Die Teilnehmer erfahren die anzuwenden Rechtsgrundlagen, wie man mit seiner persönlichen Schutzausrüstung umgeht und üben selbstverständlich den Umgang mit Antigen-Schnelltests. Geschulte Personen sind dann berechtigt andere Personen, z.B. im eigenen Unternehmen zu testen. 

Mehr Informationen für die Antigen-Schnelltests Schulungen auf SARS-CoV-2 finden Sie auf unserer Homepage
https://www.drk-karlsruhe.de/ausbildung/rotkreuz-kurse/antigen-schnelltests-auf-sars-cov-2.html oder telefonisch unter 07251 922 207.

Termine können direkt über die Homepage des DRK-Kreisverband Karlsruhe e.V. gebucht werden.

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