„Umweltfreundliche Energie, die vor Ort im Wohnquartier erzeugt, genutzt und angerechnet wird, ist ein grundlegender Baustein für den Erfolg der Energiewende. Deshalb begrüßen wir es ausdrücklich, dass die Große Koalition die Nutzung von Mieterstrom durch Wohnungsunternehmen endlich attraktiv machen will, indem die steuerlichen Hemmnisse beseitigt werden. Damit könnte in Kürze eine 15-jährige Hängepartie beendet werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur heutigen Expertenanhörung zum Fondsstandortgesetz im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.

Bislang bestehen für Wohnungsunternehmen massive gewerbesteuerliche Hemmnisse bei der Nutzung von im Gebäude erzeugter erneuerbarer Energie für Mieterstrom, Netzeinspeisung und E-Mobilität. Wenn Wohnungsunternehmen Mieterstrom für ihre Mieter produzieren, ihn einspeisen oder damit Ladestationen für Elektroautos betreiben, verlieren sie derzeit die sogenannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung, was mit massiven steuerlichen Belastungen einhergeht. Die Stromerzeugung und -lieferung stellt eine gewerbliche Tätigkeit dar, durch die die gesamten Mieteinnahmen des Wohnungsunternehmens gewerbesteuerpflichtig werden. Durch eine geplante gesetzliche Anpassung des Gewerbesteuergesetzes im Rahmen des Fondsstandortgesetzes soll es den Wohnungsunternehmen künftig nicht mehr verwehrt sein, sich in der nachhaltigen Energieversorgung zu engagieren und damit auch den Weg zu einem klimaneutralen Gebäudebestand weiter zu gehen. 

„Wir stehen kurz vor einem Riesenschritt für Mieter und Vermieter bei der Energie- und Mobilitätswende vor Ort. Es gilt jetzt, dass der nachdrückliche Einsatz des Parlaments und der Wohnungswirtschaft für mehr Klimaschutz sehr zügig und entgegen vieler Widerstände umgesetzt wird“, sagt GdW-Präsident Axel Gedaschko.

Die erweiterte Gewerbesteuerkürzung soll nach der Einigung der Koalitionspartner bei Stromerzeugung durch erneuerbare Energien wie Photovoltaik, Stromlieferung an Mieter, Eigenverbrauch durch das Wohnungsunternehmen und Betrieb von E-Ladestationen dann künftig nicht mehr entfallen, wenn die Einnahmen daraus 10 Prozent der Gesamteinnahmen des Wohnungsunternehmens aus der Gebrauchsüberlassung des Grundbesitzes nicht übersteigen. Die Aktivitäten im Mieter- und Ladestrom selbst unterliegen aber natürlich auch weiterhin der normalen Gewerbesteuer. 

„Die Energiewende kann nur gelingen, wenn sich alle Bürger konkret an ihr beteiligen können, in diesem Fall die vielen Mieter und Vermieter bundesweit. Dezentrale Modelle zur Erzeugung erneuerbarer Energien sind die Zukunft“, sagt Gedaschko. Ein wesentliches Hindernis für viele Wohnungsunternehmen, Solaranlagen auf den Dächern ihrer Wohngebäude zu installieren, soll nun wegfallen. „Das wäre ein großer Motivationsschub für die Energiewende in Deutschland“, so der GdW-Präsident.

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