Anlässlich der Anhörung im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages am 12. April zum „Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung“ erklärt Beatrice Zeiger, Geschäftsführerin der Arbeitskammer des Saarlandes: „Für die Arbeitskammer ist die Neuauflage der Pflege Personal Regelung in Form der (PPR 2.0) der richtige Weg, um die Personalbemessung in den Krankenhäusern zu verbessern. Dies sollte zeitnah umgesetzt werden. Die Wiedereinsetzung der Personaluntergrenzen bis zum Wirksamwerden der PPR 2.0 ist in Teilen noch immer überfällig und zur Festschreibung eines Minimalstandards unbedingt erforderlich. Wir fordern den Bundesgesundheitsminister erneut auf, hier endlich aktiv zu werden.“

Im Fokus der Anhörung stehen Personalbemessungsinstrumente. Es wurden zwar Pflegepersonaluntergrenzen gesetzlich eingeführt, diese gelten aber nicht in allen Bereichen im Krankenhaus, sondern nur für dafür ausgewiesene „pflegesensitive“ Bereiche und normieren allenfalls eine Minimalanforderung an den Einsatz von Pflegepersonal. „Gerade die aktuelle Pandemie zeigt, dass hier dringend Handlungsbedarf besteht“, so Zeiger und weiter: „Bereits im Sommer 2019 hatten die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Bundesgesundheitsminister Jens Spahn das gemeinsam entwickelte und getestete Pflegepersonalbedarfsbemessungsinstrument, die so genannte PPR 2.0 (Pflege Personal Regelung) vorgestellt. Passiert ist seither wenig.“ Im Gegensatz zur derzeit geltenden Pflegepersonaluntergrenze wurde die Pflegepersonalregelung (PPR) mithilfe pflegewissenschaftlicher Begleitung erarbeitet. Weiterhin orientiert sich die PPR 2.0 nicht, wie die Pflegepersonaluntergrenze, an einer „Mindestbesetzung“, sondern am Versorgungsbedarf der Patienten.

Das erste wirkliche Personalbemessungsinstrument, die sogenannte PPR, wurde im Jahr 1997 aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass massiv Stellen abgebaut wurden. „Die PPR wird von vielen Krankenhäusern weiterhin zur internen Steuerung als grober Ansatz für eine Personalplanung genutzt, hat aber keinerlei verbindlichen Charakter und muss sich daher oft finanziellen Gesamterwägungen beugen. Daher sollte die Überführung auf die Version 2.0 so schnell wie möglich gesetzlich umgesetzt werden und mit geringem Aufwand verbunden sein“, fordert die Geschäftsführerin der Arbeitskammer. „Um eine qualitativ hochwertige Pflege auch für die Zukunft sicher zu stellen, bedarf es allerdings eines wissenschaftlich basiertem Langzeitinstruments zur Anpassung der Pflegepersonalbemessung auf die sich verändernden Anforderungen. Hierzu erwarten wir jetzt eine Positionierung des Bundesgesundheitsministers“, so Zeiger.

Auch was die Aussetzung der Personaluntergrenzen in verschiedenen Bereichen des Krankenhausbetriebes angeht, erwartet die Arbeitskammer, dass der Minister aktiv wird. „Wir haben bereits mehrfach gefordert, dass die bestehende Rechtsverordnung zur Aussetzung der Personaluntergrenzen in den Krankenhäusern mit sofortiger Wirkung aufzuheben ist. Eine Aufhebung hat bisher nicht in allen Bereichen stattgefunden. Diese Aussetzung dieser Minimalstandards hat eine individuell noch höhere Arbeitsbelastung der Pflegekräfte zur Folge – und das in einem Bereich, der schon vor der Corona-Krise stark belastet war. Die Grenze der Zumutbarkeit für die einzelnen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist nun schon seit über einem Jahr dauerhaft überschritten. Das muss ein Ende haben“, sagte die Geschäftsführerin abschließend.

Hintergrund: Im Frühsommer 2019 hatten sich die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Deutsche Pflegerat (DPR) und die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Rahmen der Konzertierten Aktion Pflege (KAP) verpflichtet, bis 31. Dezember 2019 einen Interims-Vorschlag für ein Personalbemessungsverfahren als Ordnungsrahmen zu entwickeln und diesen dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) zu präsentieren. Ziel der drei Partner war eine am Patientenbedarf orientierte Personalausstattung und die gleichzeitige Abschaffung der Pflegepersonaluntergrenzen in ihrer jetzigen Form. Dadurch kann dem Krankenhausmanagement eine hohe Autonomie zur Einteilung des Pflegepersonals gewährleistet werden.

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