Lifestyle-News vom 03.04.2021

Schloss- und Landschaftspark Dennenlohe muß zusperren!

Man sollte davon ausgehen daß Spaziergehen nach einem langen Winter mit Corona und Lockdown dem Immunsystem, der Seele und der Gesundheit förderlich ist. Aber dies gilt nur in Gärten der Bayerischen Schlösser- und Seeenverwaltung, die von Steuergeldern finanziert werden. Private Gartenanlagen, wie der 26 ha große Schloss- und Landschaftspark Dennenlohe gelten als „Freizeitpark“ und dürfen nicht aufsperren. Das Virus ist – obwohl im Freien -sowieso nie anzutreffen, scheinbar nur hier vertreten…

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Veröffentlicht von Freiherrliche Schloss- und Gartenverwaltung Dennenlohe


Private Gärten müssen schließen – Bayerischer Irrsinn

In Coronazeiten geht Vieles drunter und drüber – private Gartenanlagen müssen schließen, während alle Parks der Bayerischen Schlösser- und Seenverwaltung offen bleiben.
Warum Gärtnereien, Friseure, Gartencenter und Schuhgeschäfte öffnen dürfen, aber private Gärten, die gerade im Frühjahr für die Gesundheit der Winter- und Lockdownmüden und verzweifelten Bürger wichtig wären – man weiß es nicht!
Der Verband Bayerischer Parks und Gärten zieht gegen diese unsinnige Entscheidung vor Gericht!

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Veröffentlicht von Verband bayerischer Parks und Gärten e.V. – Schloss Dennenlohe

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