KBA ignoriert Urteil: Dr. Stoll & Sauer beantragt Zwangsgeld
Die Liaison zwischen KBA und Automobilindustrie zieht sich wie ein roter Faden durch den Diesel-Abgasskandal der Automobilbranche. Der Eindruck, dass eine deutsche Behörde Manipulationen gedeckt haben könnte, hat sich in den vergangenen fünf Jahren immer weiter erhärtet. Ein Mittel des KBA, um die Aufklärung zu behindern, ist das Ignorieren von Urteilen und die Vorlage von geschwärzten Dokumenten. Die DUH hat jetzt vor Gericht ein Zwangsgeld erwirkt, damit das KBA Ermittlungsakten rund um den Diesel-Abgasskandal herausrückt. Die Behörde muss jetzt innerhalb von zwei Wochen Akteneinsicht gewähren, ansonsten wird ein Zwangsgeld von 10.000 Euro fällig. Auch die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer kennt die Hinhaltetaktik der Behörde gut. Bereits seit dem 8. Dezember 2020 liegt der Kanzlei ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgericht Schleswig (Az. 6 A 243/18) über Akteneinsicht vor. Im Mittelpunkt der Akten stehen KBA-Ermittlungen zum Getriebe AL551, das in den Fahrzeugmodellen Audi Q5 (2,0 TFSI) und Audi RS6 (4,0 l TFSI) verbaut ist. Mit Hilfe des Automatikgetriebes soll die Abgasreinigung auch bei Benzinmotoren manipuliert werden. Das KBA hat die Akten trotz rechtskräftigem Urteil bisher nicht herausgegeben. Mit Schreiben vom 20. März 2021 hat die Kanzlei beim Verwaltungsgericht Schleswig die Androhung eines Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro gegen das KBA beantragt.
Langer Kampf der DUH mit KBA und VW
Die DUH und das KBA ringen bereits seit 2015 um die Dieselakten miteinander. Hier ein kurzer Abriss, was bisher geschah:
- Die DUH hatte unmittelbar nach Bekanntwerden des Diesel-Abgasskandals Ende 2015 die Einsicht und Überlassung der VW-Diesel-Akten beim KBA eingefordert. In diesem Schriftwechsel erläutert VW die Softwaremanipulationen und das KBA macht seine rechtliche Bewertung deutlich.
- Das KBA übersandte der DUH dann im Frühjahr 2016 eine knapp 600-seitige, praktisch komplett geschwärzte Akte. In der Folge erhob die DUH Klage auf „Entschwärzung“ und Offenlegung aller nicht personenbezogenen Angaben.
- Das Verwaltungsgericht Schleswig verurteilte am 20. April 2018 (6 A 48/16) darauf hin das KBA, der DUH Einsicht in den gesamten Schriftverkehr aus der Zeit vom 18. September 2015 bis 15. Oktober 2015 zu gewähren. Dabei ging es um die Rückrufanordnungen von VW-Dieselfahrzeugen inklusive des dazu geführten Verwaltungsvorgangs.
- KBA sowie die Volkswagen AG wehrten sich weiter gegen die Einsichtnahme und stellten einen Antrag auf Zulassung der Berufung. Mit einem am 5. Oktober 2020 zugestellten Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Schleswig wurden die Anträge abgelehnt. Das Urteil von 2018 ist seitdem rechtskräftig. Es besteht nunmehr der Akteneinsichtsanspruch für die DUH.
- Beim Termin der Akteneinsicht am 17. November 2020 hatte die DUH dann den Eindruck, dass sie unvollständige und willkürlich zusammengestellte Akten vorgelegt bekommen hatte. Zudem fehlte ganz offensichtlich eine zweistellige Anzahl an Vorgängen gegenüber einer früheren Fassung des Dokuments. Die DUH hatte daraufhin Ende November 2020 einen Antrag auf Zwangsvollstreckung des Urteils gestellt.
- Mitte März hatte das KBA der DUH einen Teil der Akten in elektronischer Form zur Verfügung gestellt. Die Akten zum Motor EA 288 fehlten jedoch immer noch.
Trendwende im Abgasskandal um den VW-Dieselmotor EA288
Gerade von den KBA-Akten zum EA288 verspricht sich die Verbraucher-Kanzlei Dr. Stoll & Sauer bei der juristischen Aufarbeitung einen weiteren Schub. Das KBA zeigt sich wie schon beim EA189 auch beim EA288 als zugeknöpft. Bisher gibt es nur einen Pflichtrückruf zum VW-Bus T6 vom 17. April 2019. Davon betroffen sind über 185.000 Fahrzeuge. Im Rückruf ist verklausuliert von einer „Konformitätsabweichung“ die Rede, die zu einer „Überschreitung des Euro-6-Grenzwertes für Stickoxide“ führt. Ein Software-Update soll die Abweichung beheben. VW und das KBA wehren sich derzeit mit allen Mitteln vor Gericht, um weitere Informationen zum EA288 öffentlich zu machen. VW-Juristen machten sich vor Gericht das Schweigen der Behörde zunutze und erklärten stets, der Kläger habe das Vorhandensein einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht ausreichend belegt. Und damit kam der Konzern bisher durch. Doch durch die veränderte Sichtweise der Gerichte auf Dieselgate 2.0 ist VW juristisch in die Defensive geraten. Die Trendwende im neuen Diesel-Abgasskandal ist unabwendbar.
Am 19. Februar 2021 hat erstmals ein Oberlandesgericht den Volkswagen-Konzern im zweiten Diesel-Abgasskandal – Dieselgate 2.0 genannt – aufgrund vorsätzlicher und sittenwidriger Schädigung nach §826 BGB zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt. Das OLG Köln ließ keine Revision zu (Az. 19 U 151/20). Die VW-Anwälte hatten den Gerichtstermin am 12. Februar 2021 versäumt. Daher fällte der Senat ein sogenanntes Versäumnisurteil. Der Vorwurf, dass VW in dem streitgegenständlichen Fahrzeug mit dem Motor EA288 eine „prüfstandoptimierte Umschaltlogik (wie bei den Motoren vom Typ EA189 eingesetzt) eingebaut“ hat, betrachtete das Gericht als unstreitig und zugestanden. Eine manipulierte Motorsteuerungssoftware ist für den 19. Zivilsenat „grundsätzlich geeignet“, den Käufer zu täuschen. Dies entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats, die durch das erste VW-Urteil des Bundesgerichtshofs vom 25. Mai 2020 (Az. VI ZR 252/19) höchstrichterlich bestätigt worden war.
Für Dr. Stoll & Sauer steht außer Frage, dass Dieselgate 2.0 durch das erste verbraucherfreundliche Urteil einer zweiten Instanz weiter an Dynamik erhält. Die Verurteilungen von VW im Fall der neuen Motorgeneration EA288 häufen sich in der ersten Instanz. Mit Beweisbeschlüssen wollen die Gerichte die Geheimniskrämerei von VW und dem KBA aufbrechen. Auch erwarten Gerichte mittlerweile von VW nicht nur das pauschale Leugnen der Vorwürfe, sondern vernünftige Argumente und Beweise.
Besonders interessant sind die EA288-Dokumente im Zusammenhang mit Äußerungen des Bundesgerichtshofes (BGH) zum sogenannten Thermofenster zu sehen. Thermofenster regulieren die Abgasreinigung der Motoren abhängig von der Außentemperatur des Fahrzeugs. Solche Abschalteinrichtungen hat VW nach einem SWR-Bericht bereits in einem EA288-Verfahren am Landgericht Duisburg eingestanden. Der BGH sieht jedoch die Installation eines Thermofensters als solches nicht als vorsätzliche und sittenwidrige Schädigung nach §826 BGB an. Die Frage ist für den BGH vielmehr, ob der Autobauer dem KBA eventuell Abschalteinrichtungen wie das Thermofenster verschwiegen hat. Und was, wenn sich in den KBA-Unterlagen zur Typgenehmigung kein Hinweise auf Abschalteinrichtungen befinden? Warum sind dann die Manipulationen verschwiegen worden? War den Autobauern offenbar bewusst, dass das Thermofenster unzulässig sein könnte? Bei diesen kniffligen Fragen könnten die EA288-Dokumente des KBA Licht ins Dunkle bringen. Und für Dr. Stoll & Sauer ist klar: Gäbe es nichts zu verbergen, könnte VW und das KBA die Dokumente ohne größeres Getöse offenlegen. Aber Behörde und VW wehren sich mit allen juristischen Mitteln gegen eine Veröffentlichung.
Vor diesem Hintergrund und der wachsenden Anzahl an verbraucherfreundlichen Urteilen stehen die Chancen der Verbraucher sehr gut, vor Gericht ihre berechtigten Ansprüche gegenüber VW durchzusetzen. Betroffenen Verbrauchern rät die Kanzlei, sich anwaltlich beraten zu lassen. Im kostenfreien Online-Check der Kanzlei lässt sich der richtige Weg aus dem Diesel-Abgasskandal herausfinden. Die Fälle werden individuell geprüft, ehe man sich auf ein gemeinsames Vorgehen gegen den Autobauer einigt.
Betroffene Fahrzeuge mit EA288-Motoren
In welchen Fahrzeugen verbaute die Volkswagen AG und ihre Töchterunternehmen den umstrittenen EA 288-Motor? Hier ein Überblick:
Audi-Modelle
- Audi A1 8X
- Audi A3 8V
- Audi A4 B8
- Audi A4 B9
- Audi A5 F5
- Audi A6 C7
- Audi Q2 GA
VW-Modelle
- VW Arteon
- VW CC
- VW Beetle
- VW Caddy
- VW Crafter
- VW Golf VII
- VW Golf Sportsvan
- VW Jetta VI
- VW Passat B8
- VW Polo V
- VW Polo VI
- VW Scirocco III
- VW Sharan II
- VW Tiguan
- VW Tiguan II
- VW Touran II
- VW T-Roc
- VW T6 (California)
Seat-Modelle
- Seat Alhambra II
- Seat Arona
- Seat Ateca
- Seat Ibiza
- Seat Leon III
- Seat Tarraco
- Seat Toledo IV
Skoda-Modelle
- Skoda Fabia III
- Skoda Karoq
- Skoda Kodiaq
- Skoda Kodiaq RS
- Skoda Octavia III
- Skoda Rapid
- Skoda Superb III
Bei der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH handelt es sich um eine der führenden Kanzleien im Abgasskandal. Die Kanzlei ist unter anderem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Die Kanzlei führt mehr als 15.000 Gerichtsverfahren im Abgasskandal bundesweit, konnte bereits tausende positive Urteile und über 10.000 verbraucherfreundliche Vergleiche erstreiten.
In dem renommierten JUVE Handbuch 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 wird die Kanzlei in der Rubrik Konfliktlösung – Dispute Resolution, gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten besonders empfohlen für den Bereich Kapitalanlageprozesse (Anleger). Die Gesellschafter Dr. Ralf Stoll und Ralph Sauer führten in der RUSS Litigation Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) außerdem die Musterfeststellungsklage gegen die Volkswagen AG und verhandelten für 260.000 Verbraucher einen 830-Millionen-Euro-Vergleich aus. Damit haben die beiden Inhaber Rechtsgeschichte geschrieben. Im JUVE Handbuch 2019/2020 wird die Kanzlei deshalb für ihre Kompetenz beim Management von Massenverfahren als marktprägend erwähnt.
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