Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS in ver.di) fordert die Einbindung der Urheberinnen und Urheber in die Anhörungen des Bundestags und den weiteren Gesetzgebungsprozess.
Am 12. April 2021 findet die wesentliche öffentliche Anhörung für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie im Bundestag statt, in der die 24 Artikel der Richtlinie diskutiert werden. Als Sachverständige wurden bisher ausschließlich Vertreter der Verwerter, der Internetznutzerinnen und -nutzer sowie ein Medienanwalt eingeladen.

»Die Anhörung für die Umsetzung der Urheberrechtsrichtlinie in deutsches Recht betrifft die Belange der Schriftstellerinnen und Schriftsteller (und Urheberinnen/Urheber im Allgemeinen) direkt. Sie darf nicht ohne eine Vertretung der Urheberinnen und Urheber geführt werden«, erklärt die Vorsitzende des VS, Lena Falkenhagen.

»Umgekehrt entspräche eine Anhörung allein derer, die Geld mit unseren Inhalten verdienen oder deren freie Verfügbarkeit fordern, weder grunddemokratischen Prinzipien noch dem Geist der EU-Richtlinie, die sich der Stärkung des Urheberrechts verpflichtet«, so Falkenhagen weiter.

Zu weiteren Informationen und Rückfragen verweisen wir u.a. auf die Äußerungen der ver.di sowie der Initiative Urheberrecht.

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