Die 112 ist in der ganzen EU, in Israel, Norwegen, Russland, Schweiz und Türkei die Notrufnummer, die rund um die Uhr von Menschen in Not angerufen werden kann. Sie ist kostenlos, sowohl vom Festnetzanschluss als auch vom Handy zu erreichen und kann sogar angerufen werden, wenn kein Mobilfunknetz verfügbar ist. Wer die 112 wählt, bekommt innerhalb weniger Minuten Hilfe von der Feuerwehr, einem medizinischen Team oder der Polizei. Und obwohl es mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann, häufen sich die Fälle, in denen die Notrufnummer missbraucht wird. Wann ist es aber gerechtfertigt, die 112 zu wählen?

Wann liegt ein Notfall vor?
Einen Notfall klar zu definieren, ist unmöglich. Zu unterschiedlich ist das subjektive Empfinden, in Not zu sein. Generell gilt: Bei Unfällen, Bränden oder in akuten, eventuell lebensbedrohlichen Notfallsituationen muss die 112 gewählt werden. Auch wenn die Situation unklar oder der Verletzungsstand nicht ersichtlich ist, raten die ARAG Experten unbedingt dazu, den Notruf zu wählen.

Anruf mit Augenmaß
Ein kleiner Schnitt in den Finger oder ein brennender Abfallbehälter abseits von weiteren brennbaren Objekten ist kein Notfall, der berechtigt, die 112 zu wählen. Auch der Test, ob die Notrufnummer wirklich funktioniert, ist nicht angebracht. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass die Fahrt mit dem Rettungswagen weder Garant ist, in das Krankhaus seiner Wahl gefahren zu werden, noch, um vor Ort schneller an die Reihe zu kommen. Auch Patienten, die mit dem Rettungswagen eingeliefert werden, werden im Krankenhaus nach tatsächlichem Gesundheitszustand eingestuft.

Beispiele für lebensbedrohliche Situationen
Die 112 sollte gewählt werden, wenn schwere Verletzungen vorliegen, evtl. mit hohem Blutverlust, bei Schockzustand oder Ohnmacht. Auch bei plötzlichen Schmerzen in der Brust, spontanen Sprach- oder Sehstörungen sollte der Rettungsdienst unter 112 gewählt werden, weil diese Symptome auf einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall hindeuten können.

Wann wählt man die 110?
Der Notruf der Polizei sollte immer dann gerufen werden, wenn man sich bedroht fühlt, man sich in einer gefährlichen Situation befindet oder sich eine Notsituation anbahnt. Auch als Zeuge einer Straftat oder Gefahrenlage, die die Hilfe der Polizei erfordert, ist die 110 zu wählen. Nach Auskunft der ARAG Experten genügt bereits der Verdacht einer Straftat, um die Polizei zu rufen.

Dringend, aber nicht lebensbedrohlich
Es gibt zahlreiche Situationen, in denen ärztliche Hilfe zwar dringend erforderlich ist, die aber nicht lebensbedrohlich sind. Dies kann beispielsweise der Fall sein bei heftigem Brechdurchfall, grippalen Infekten oder Infektionskrankheiten wie etwa Masern. Falls außerhalb der Sprechzeiten ärztliche Hilfe benötigt wird, kann man bundesweit die 116 117 wählen. Unter dieser Notrufnummer erreicht man den ärztlichen Bereitschaftsdienst und erfährt dort den Standort der nächsten Bereitschaftsdienstpraxis, die man selbst aufsuchen kann. Bei Bedarf kommt auch ein Arzt nach Hause.

Was passiert bei Missbrauch?
Wer absichtlich oder wissentlich eine Notrufnummer missbraucht und einen Notruf nur vortäuscht, muss mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder einer Geldstrafe rechnen (Strafgesetzbuch, § 145). Im schlimmsten Fall werden Rettungskräfte sinnlos gebunden und können Hilfe dort nicht leisten, wo sie wirklich benötigt wird. Die ARAG Experten warnen neben strafrechtlichen Konsequenzen auch vor zivilrechtlichen Folgen: Wer den Notruf missbraucht, trägt die Kosten des Einsatzes und eventuelle Folgeschäden, wenn also jemand zu Schaden kam, weil Hilfe nicht rechtzeitig da war.

Mehr zum Thema unter: https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.