Medizinische Innovationen in der ambulanten ärztlichen Versorgung werden von der Privaten Krankenversicherung (PKV) teilweise deutlich früher erstattet als in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Das zeigt eine neue Studie der Universität Duisburg-Essen in Zusammenarbeit mit dem Essener Forschungsinstitut für Medizinmanagement.

Die Studienautoren Prof. Dr. Jürgen Wasem, Dr. Anke Walendzik und Carina Abels M.A. haben das Schicksal neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden analysiert, die in den letzten zehn Jahren in die ambulante GKV-Versorgung aufgenommen wurden. Dazu wurden 29 relevante Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zu neuen Methoden aus den Jahren 2010 bis 2019 untersucht. Das Spektrum reicht von der Kapsel-Endoskopie zur Untersuchung des Dünndarms bis zu Biomarker-Tests bei Entscheidungen über Chemotherapie.

Die Studie ergab, dass die Genehmigung dieser neuen Methoden für die GKV-Versorgung, abhängig von der Nutzenbewertung des G-BA, zwischen 14 Monaten und 18 Jahren gedauert hat. Im Vergleich dazu wurden die vom G-BA positiv bewerteten Innovationen in der PKV oft erheblich früher erstattet. Hintergrund sind sehr unterschiedliche Verfahrensabläufe im GKV- und PKV-System. In der PKV sind – ohne aufwendigen Genehmigungsprozess – grundsätzlich alle medizinisch notwendigen Leistungen abrechnungsfähig. Die Autoren sehen dabei ein Spannungsfeld zwischen frühem Zugang der Patienten zu neuen Methoden einerseits sowie Kostenkontrolle und evidenzbasierter Qualitätssicherung andererseits.

Zu den Ergebnissen der Studie erklärt der Vorsitzende des PKV-Verbands, Ralf Kantak: „Dank des Wettbewerbs zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung zählt die medizinische Versorgung in Deutschland zu den besten der Welt. In ihrem stetigen Ringen um einerseits möglichst rasche Einführung medizinischer Innovationen und andererseits um evidenzbasierte Qualitätssicherung ergänzen sich die beiden Systeme sehr gut und treiben sich gegenseitig an. Dabei nimmt die PKV häufig die Rolle des Innovationsmotors ein, da neue Verfahren und Medikamente bei ihr keine langwierigen Bewilligungsverfahren abwarten müssen. Diese Innovationen werden dann vielfach – nach abgeschlossener Nutzenbewertung des G-BA – auch von der GKV für deren Versicherte übernommen. Im Ergebnis sichert die Dualität eine sehr gute und moderne Versorgung für alle Patienten.“

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