Aktuell gilt das „Voraus-Kasse-Prinzip“, nach dem Verbraucher*innen bei Flugbuchungen den vollständigen Betrag, bei Pauschalreisen bis zu 40 Prozent des Reisepreises weit im Voraus begleichen müssen. Das kann für Reisende ein erhebliches finanzielles Risiko bedeuten. Die Insolvenzen von Air Berlin oder Thomas Cook und corona­bedingte Flugausfälle durch Reisewarnungen oder -beschränkungen sorgen seit Beginn der Pandemie für erheblichen Frust bei Verbraucher*innen. Sie müssen nicht nur Verspätungen, Ausfälle und Verluste von Gepäck erleiden, sondern in vielen Fällen auch monatelang auf die Rückerstattung ihrer bereits geleisteten Zahlungen warten.

 „Unsere Beratungseinrichtungen werden mit Anfragen zum Thema Reiserecht überhäuft“, informiert Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. „Nicht zuletzt wegen der politischen Debatte um Zwangsgutscheine erhielten etliche Reisende ihr Geld zum Teil nur sehr verspätet oder gar keine Rückzahlung“. Anlässlich des Weltverbrauchertags am 15.03.2021 machen sich die Verbraucherzentralen für eine Anpassung der verbraucherunfreundlichen Vorkasse-Regelung stark und fordern eine Reform des Modells.

„Die Pandemie hat deutlich gemacht, dass die Reise- und Flugbranche strukturelle Mängel aufweist und das Voraus-Kasse-Prinzip in der jetzigen Form nicht weitergeführt werden kann. Ebenso sind Reisende bei Insolvenzen nicht ausreichend geschützt. Hier ist eine wirksame Insolvenzabsicherung gefragt“, argumentiert Eichhorst.

Konkret fordern die sächsischen Verbraucherschützer*innen ein Umdenken in drei wesentlichen Punkten:

1. Änderung/Abschaffung der kompletten Vorauskasse-Reglungen für Flugbuchungen

2. Restzahlungen für Pauschalreisen sollen wegen des erhöhten Insolvenzrisikos erst eine Woche vor Reisebeginn fällig werden und dies auch nur unter der Voraussetzung, dass der Reiseanbieter die Durchführung der Reise schriftlich bestätigt hat

3. Schaffung einer wirksamen Insolvenzabsicherung nach der Pauschalreiserichtlinie, die durch eine sofortige Vorlage des Gesetzentwurfes zur europarechtskonformen Insolvenzsicherung von Pauschalreisen auf den Weg gebracht werden muss

Tipps für die Urlaubsplanung in Corona-Zeiten:

1. Rechtliche Lage in Pandemiezeiten undurchsichtig

Ob Reisende in der Pandemie kostenfrei stornieren können, hängt von Details ab. Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes spielen dabei eine Rolle, ebenso Tarifbedingungen von Fluggesellschaften oder der Unternehmenssitz des Vertragspartners. Bei der Planung und Buchung von Reisen in der Pandemie können sich Verbraucher gegen Verluste besser absichern, wenn sie Einzelheiten beachten.

2. Vorauszahlungen vermeiden:

Wer spontan bucht und kurz vor Reisebeginn bezahlt, verringert das finanzielle Risiko. Wichtig dabei ist eine klare schriftliche Regelung für den Fall, dass die Reise durch Einschränkungen unmöglich oder stark erschwert wird – zum Beispiel bei Lockdown, Beherbergungsverboten oder Ausgangssperren am Reiseziel. Viele Betroffene hatten sich beschwert, weil Ferienhausanbieter trotz geschlossener Grenzen bis zu 100 Prozent des Mietpreises verlangten.

3. Pauschalreisen bieten mehr Sicherheit:

Bei Pauschalreisen ist der Preis über den Reiseveranstalter versichert, der das mit einem Sicherungsschein bei der Buchung nachweisen muss. Erst dann dürfen Veranstalter oder Reisebüros eine Anzahlung verlangen. Für Individualreisen gibt es diesen gesetzlichen Insolvenzschutz nicht. „Hier sollte man Flüge am besten direkt bei der Airline buchen und per Kreditkarte zahlen. Falls die Airline Insolvenz anmeldet, besteht so eine größere Chance auf Erstattung“, empfiehlt Claudia Neumerkel, Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen. Voraussetzung ist, dass die Kreditkartengesellschaft ein Chargeback-Verfahren anbietet.

4. Wichtige Fragen vor der Buchung klären

Vor einer Reisebuchung sollten Urlauber*innen wissen, wie die Situation am Urlaubsziel in der Pandemie aussieht. Ist das Reiseziel als Risikogebiet eingestuft? Gelten Einschränkungen? Hilfreich bei der Vorbereitung sind die Reisehinweise und die App ’sicher reisen‘ des Auswärtigen Amtes. Wichtig ist außerdem der Überblick, wann welche Vorauszahlungen fällig werden und welche Stornierungsmöglichkeiten im Vertrag festgehalten sind.  Entscheidend ist, was im Vertrag steht.

5. Kostenfreier Online-Vortrag für Verbraucher*innen

„REISEN IN DER PANDEMIE – Rechte und Pflichten in Corona-Zeiten“

Dienstag, 16. März 2021 | 17:00 bis 18:30 Uhr

Anmeldung unter:

www.verbraucherzentrale-sachsen.de/veranstaltungen

Weitere Informationen: www.verbraucherzentrale-sachsen.de/weltverbrauchertag-reisen-und-corona-56846

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Katharinenstraße 17
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Telefax: +49 (341) 6892826
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