Unsere Mandantschaft hatte für eine Immobilie eine verbundene Wohngebäudeversicherung gegen Feuer,- Leitungswasser- und Sturmschäden bei der Generali Versicherung abgeschlossen. Ende 2015 kam es zu einem Brandschaden. Die Generali Versicherung ließ daraufhin durch einen Sachverständigen den Schaden begutachten und zahlte schließlich einen Ausgleich in Höhe des sogenannten Gemeinen Werts, nicht aber des Zeitwerts.
Daher kontaktierte der Versicherungsnehmer den Fachanwalt für Versicherungsrecht, Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A., und bat um rechtliche Unterstützung. Dieser kam nach einer intensiven Prüfung der Unterlagen zu dem Ergebnis, dass die Leistungskürzung rechtsfehlerhaft war. Zunächst wurde daraufhin die Versicherung außergerichtlich zur Leistung aufgefordert. L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft reichte daraufhin Ende 2018 Klage auf Zahlung des Zeitwerts des Gebäudes beim Landgericht Berlin ein. Das Gericht erteilte zuerst den Hinweis, dass in der Tat zur Regulierung des Schadens nicht der Gemeine Wert, sondern der Zeitwert heranzuziehen sei. Zur Bestimmung dessen Höhe holte es ein Sachverständigengutachten ein, das den Zeitwert noch einmal deutlich höher einschätzte. Entsprechend wurde daher die Klage auf den höheren Wert erweitert.
Die Kammer verurteilte schließlich Anfang dieses Jahres die Generali Versicherung zur Zahlung eines hohen fünfstelligen Betrags.
„Für unsere Mandantschaft ist dies natürlich ein erfreuliches Ergebnis,“ so Rechtsanwalt Christian Luber, LL.M., M.A. von der auf Versicherungsrecht spezialisierte Kanzlei L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft. „Für uns als Kanzlei war das Ergebnis voraussehbar. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Abgrenzung Gemeiner Wert / Zeitwert ist eindeutig. Dass das Landgericht Berlin dem folgte, nachdem wir auf die Vergleichbarkeit der Sachverhalte hingewiesen hatten, war absehbar.“
L & P Luber Pratsch Rechtsanwälte Partnerschaft ist eine inhabergeführte und ausschließlich auf den Gebieten des Versicherungsrechts und des Kapitalmarktrechts tätige Fachkanzlei.
Wir vertreten Versicherungskunden und geschädigte Anleger bundesweit und verfügen hierzu mit dem Kanzleisitz in München und Sprechtagen in Berlin, Hamburg und Köln bundesweit über die Möglichkeit zur persönlichen Betreuung unserer Mandanten. Unsere Rechtsanwälte können auf zahlreiche Erfolge vor deutschen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof zurückblicken. Zentrales Element unserer Mandatsbearbeitung ist die gemeinsame Mandatsbetreuung durch die Partner der Kanzlei. Nur durch eine gemeinsame Mandatsbearbeitung und die Beachtung des Vier-Augen-Prinzips kann die bestmögliche Mandatsbearbeitung sowie eine persönliche und vertrauensvolle Anwalts-Mandanten-Beziehung gewährleistet werden. Fließband-Betreuung und den Einsatz von Berufsanfängern lehnen wir ab.
Unser Credo liegt in der vertrauensvollen Zusammenarbeit mit unseren Mandanten. Dabei können sie sich auf unsere Expertise und langjährige Berufserfahrung verlassen. Dem Begriff der Dienstleistung messen wir große Bedeutung zu. Wir können auf ein breites Netzwerk von Sachverständigen zugreifen und bieten unseren Mandanten somit die sachverständige Untermauerung ihrer Anspruchsbegründung.
Im Zentrum der Mandatsbearbeitung steht stets die persönliche Beziehung zwischen unseren Mandanten und uns. Wir sind jederzeit für unsere Mandanten persönlich erreichbar und stehen ihnen als direkter Ansprechpartner für Fragen zur Verfügung. Somit müssen unsere Mandanten keine Angst zu haben, alleine gelassen zu werden, sondern können auf unsere professionelle Arbeit vertrauen. Wir sind es seit vielen Jahren gewohnt, gegen Großbanken und Versicherungsgesellschaften anzutreten. Die vielen Prozessgewinne unserer Rechtsanwälte zeigen: Unser Erfolg gibt uns Recht!
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