Die Bekämpfung von Übergewicht, Adipositas und nicht übertragbaren Erkrankungen sei hingegen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. "Die Lebensmittelwirtschaft nimmt ihre gesamtgesellschaftliche Verantwortung sehr ernst und ist bereit, eine konstruktive Rolle zu spielen. Hierzu zählen zum Beispiel die ständige Weiterentwicklung der Produktpalette, eine Reihe Selbstverpflichtungen und ein starkes Engagement für einen aktiven Lebensstil."
Daneben verweist der Lebensmittelverband Deutschland auf die strengen gesetzlichen Vorgaben für Werbung gegenüber Kindern sowie die Selbstverpflichtung der Lebensmittel- und Werbewirtschaft. Der Bereich der Werbung ist in Deutschland durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen detailliert geregelt. Über die gesetzlichen Regelungen hinaus übernimmt die Lebensmittelwirtschaft seit vielen Jahren aktiv Verantwortung. Im Jahr 2009 hat die Lebensmittelwirtschaft mit den im Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft e. V. (ZAW) zusammengeschlossenen Organisationen gemeinsame Verhaltensregeln für die kommerzielle Kommunikation für Lebensmittel aufgestellt. Demnach ist in der Markt-Kommunikation der Lebensmittelwirtschaft alles zu unterlassen, was als Aufforderung zu einer übermäßigen und einseitigen Ernährung verstanden werden könnte. Dies betrifft jede Form von Werbung, auch Online- und TV-Werbung. Bei der Gestaltung und Durchführung von Werbemaßnahmen gilt in Bezug auf die besonders schützenswerte Gruppe der Kinder und Jugendlichen ein besonders strenger Maßstab.
Darüber hinaus haben sich auf EU-Ebene eine Reihe von Unternehmen im Rahmen des sogenannten EU-Pledge weitergehende Werbebeschränkungen auferlegt. Die Hersteller haben sich im Rahmen dieser Initiative beispielsweise freiwillig verpflichtet, die Werbung an Kinder unter zwölf Jahren zu beschränken. Ein Produkt darf nur dann gegenüber Kindern unter zwölf Jahren beworben werden, wenn es alle Nährwertkriterien des EU-Pledges für die entsprechende Produktkategorie einhält. Einige Unternehmen verpflichten sich zudem, generell keine Werbung an Kinder unter sechs Jahren bzw. an Kinder unter zwölf Jahren zu richten.
Betreiber von Social-Media-Plattformen wie YouTube (Google), Instagram (Facebook) oder TikTok (Bytedance) machen umfangreiche Vorgaben zur Nutzung der Plattformen. Gemäß der AGBs von Instagram und TikTok ist die Altersgruppe der Kinder unter 13 Jahren grundsätzlich von der Nutzung der Plattformen ausgeschlossen, eine Nutzung ist erst ab 13 Jahren gestattet. Die Nutzung von YouTube ist erst ab 16 Jahren gestattet, außer sie geschieht im Rahmen eines Familienkontos unter elterlicher Aufsicht, dann ab 13 Jahren. Jüngere Nutzer – und damit der Großteil der von der Universität Hamburg untersuchten Gruppe der Drei- bis 13-Jährigen – befinden sich somit entgegen der Nutzungsbedingungen auf den Plattformen. Hier liegt eine besondere Verantwortung bei den Eltern, den Social-Media-Konsum der Kinder entsprechend zu kontrollieren und zu begleiten. Daneben sollte die Entwicklung von Medienkompetenz auch Thema in Schulen und Bildungseinrichtungen sein.
Der Lebensmittelverband Deutschland e. V. ist der Spitzenverband der deutschen Lebensmittelwirtschaft. Ihm gehören Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette "von Acker bis Teller", aus Landwirtschaft, Handwerk, Industrie, Handel und Gastronomie an. Daneben gehören zu seinen Mitgliedern auch private Untersuchungslaboratorien, Anwaltskanzleien und Einzelpersonen.
Lebensmittelverband Deutschland e. V.
Claire-Waldoff-Straße 7
10117 Bonn
Telefon: +49 (30) 2061430
Telefax: +49 (30) 206143-190
http://www.bll.de