Wer früh und entspannt eine ungekürzte Rente genießen will, muss zwei Dinge im Auge behalten: das eigene Geburtsjahr und die Beitragszeiten

Aus dem Job ausscheiden und in Rente gehen – eine Entscheidung, die gut überlegt sein will, auch in finanzieller Sicht. Denn oft bedeutet ein früher Rentenstart auch eine gekürzte Rente. Wer aber älter als 63 Jahre ist und mindestens 45 Beitragsjahre nachweisen kann, hat einen Pluspunkt: Diese Versicherten erhalten ihre Rente ohne Abzüge. Das teilte die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover jetzt mit.

Ab wann die Rente für besonders langjährig Versicherte frühestens gezahlt wird, hängt vom Geburtsjahr ab: So können 1957 Geborene bereits mit 63 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in Rente gehen, während Versicherte mit dem Geburtsjahr 1958 das erst mit 64 Jahren können. Zu den geforderten 45 Beitragsjahren zählen neben Pflichtbeiträgen aus Beschäftigungen oder einer selbstständigen Tätigkeit auch Kindererziehungszeiten und Zeiten der Pflege von Angehörigen. Zusätzlich können unter anderem Kranken- und Arbeitslosengeld I mitzählen. Das Arbeitslosengeld II allerdings bleibt unberücksichtigt.

In der Rentenauskunft können Versicherte die Auflistung ihrer Beitragsjahre nachlesen. Gute und rechtzeitige Beratung vor dem Rentenstart ist deshalb wichtig. Nähere Informationen gibt es unter www.deutsche-rentenversicherung.de oder telefonisch unter der kostenfreien Servicenummer 0800 1000 4800.

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