Der Bundesrat hat heute für den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung der Clean Vehicles Directive zahlreiche Änderungen beschlossen. Der Branchenverband VDV begrüßt die Vorschläge der Länder, vor allem mit Blick auf die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote. „Die Änderungsvorschläge tragen an vielen Stellen den neuen Herausforderungen Rechnung, mit denen der öffentliche Personenverkehr in den kommenden Jahren konfrontiert wird. Vor allem die Einführung einer nationalen Beschaffungsquote statt einer Quote, die bei jeder Busbeschaffung erfüllt werden müsste, unterstützen wir ausdrücklich. Das ist eine zentrale Branchenforderung, denn nur so bleibt die CVD unternehmerisch und wirtschaftlich für alle Verkehrsunternehmen umsetzbar“, so VDV-Präsident Ingo Wortmann.

Das von der Bundesregierung vorgesehene Umsetzungskonzept würde aus VDV-Sicht dazu führen, dass vor allem die kleineren Verkehrsunternehmen, oft auch in ländlichen Räumen tätig, betriebswirtschaftlich und organisatorisch überfordert wären. „Das betrifft die Umstellung der Betriebshöfe, die ab dem ersten emissionsfreien bzw. sauberen Fahrzeug nötig wird, den Aufbau der Ladeinfrastrukturen, den parallelen Infrastrukturbetrieb zu Beginn und das nötige qualifizierte Personal.“ Die Länder hingegen schlagen – wie der VDV – eine bundesweite Quotenerfüllung mit einem effektiven, einheitlichen Register mit einem geringeren administrativen Aufwand vor. Der Verband hatte angeboten, eine solche Datenerhebung im Auftrag des Bundes und der Länder sicherzustellen.

Förderung für CVD-Umsetzung anpassen

„Wir begrüßen auch den Vorschlag der Länder, dass für die Neubeschaffung von Fahrzeugen die ÖPNV-Finanzierung sowie die Förderkataloge angepasst werden müssen. Denn ohne eine auskömmliche und planbare Finanzierung für das Gesamtsystem werden die verschärften Ziele bei Klimaschutz und Luftreinhaltung nicht erreicht werden können.“ Hier sei der Bund gefordert. „Gleichzeitig ist wichtig, dass das angekündigte Förderprogramm des Bundes in Höhe von 800 Millionen Euro zur Förderung emissionsfreier und -armer Busantriebe und für nötige Infrastrukturen im Zeitraum 2021 bis 2024 zeitnah bereitgestellt wird“, so Ingo Wortmann. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung von Bund und Ländern seien inzwischen über 2.000 Linienbusse mit alternativen Antrieben in Betrieb, so der Branchenverband. Für weitere 1.400 saubere Busse seien Förderanträge gestellt oder bewilligt. Die konkrete Ausgestaltung wird ab März im Bundestag beraten.

Über Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)

Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) ist der Branchenverband des Öffentlichen Personen- und Schienengüterverkehrs. Seine über 600 Mitgliedsunternehmen befördern täglich mehr als 30 Millionen Menschen in Bussen und Bahnen und transportieren jährlich rund 600 Millionen Tonnen Güter auf der Schiene. So sorgen der VDV und seine Mitglieder für mehr klimaschonende Mobilität von Menschen und Gütern bei weniger Verkehr!

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Verband Deutscher Verkehrsunternehmen e. V. (VDV)
Kamekestrasse 37 – 39
50672 Köln
Telefon: +49 (221) 57979-0
Telefax: +49 (221) 514272
http://www.vdv.de

Ansprechpartner:
Lars Wagner
Leiter Kommunikation und Standort Berlin
Telefon: +49 (30) 399932-14
Fax: +49 (30) 399932-15
E-Mail: wagner@vdv.de
Eike Arnold
Stv. Pressesprecher
Telefon: +49 (151) 16254731
E-Mail: arnold@vdv.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel