Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung für Eltern oder Alleinerziehende von Säuglingen und Kleinkindern. Vor mehr als einem Jahrzehnt eingeführt, wird das Elterngeld inbesondere von Vätern immer mehr genutzt. Es soll einerseits die Vereinbarkeit von Beruf und Kindererziehung stärken, andererseits Einkommenseinbußen zugunsten der Kindererziehung abmildern. Die ARAG Experten erläutern im Folgenden die drei Varianten Basiselterngeld, Eltergeldplus sowie den Partnerschaftsbonus, die beliebig kombinierbar in verschiedenen Bezugsvarianten bis zu 36 Monate genutzt werden können.

Wer bekommt Elterngeld?
In den Genuss des Elterngeldes kommt, wer in Deutschland lebt oder hier einen gemeldeten Wohnsitz hat und das Kind, das im gleichen Haushalt wohnt, selbst betreut. Das gemeinsam zu versteuernde Einkommen im Jahr vor der Geburt darf 500.000 Euro nicht überschreiten. Bei Alleinerziehenden liegt die Einkommensgrenze bei 250.000 Euro. Auch Adoptiv- oder Großeltern haben ein Recht auf Elterngeld, wenn sie durch die Betreuung eines Kindes nicht oder vermindert erwerbstätig sind.

Die drei Varianten

Das Basiselterngeld erhalten Eltern, die komplett auf eine Erwerbstätigkeit verzichten. Es wird höchstens bis 14 Monate nach der Geburt des Kindes gezahlt. Dabei kann ein Elternteil mindestens zwei, maximal aber 12 Monate Basiselterngeld beziehen. Wenn der zweite Elternteil ebenfalls Elternzeit nimmt, verlängert sich der Anspruch auf 14 Lebendmonate des Kindes. Wie die Monate dabei aufgeteilt werden, ist den Eltern überlassen, so lange mindestens zwei Monate beansprucht werden. Das Geld wird dementsprechend parallel, nacheinander oder abwechselnd überwiesen. Alleinerziehende haben Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld. Vorausgesetzt, sie besitzen das Sorgerecht, wohnen mit dem Kind unter einem Dach und leben vom Partner getrennt.

Das Elterngeld Plus ist für Eltern gedacht, die neben der Kindererziehung einer Teilzeitarbeit bis maximal 30 Wochenstunden nachgehen. Das Elterngeld Plus wird für 24 Monate gewährt. Auch hier können sich beide Elternteile die Monate aufteilen. Alleinerziehenden stehen ebenfalls 28 Monate zu. Die ARAG Experten weisen allerdings darauf hin, dass sich der Anspruch auf Elterngeldplus verringert, wenn zunächst Basiselterngeld beantragt wurde. Für jeden Monat, den Basiselterngeld gezahlt wurde, reduziert sich der Anspruch auf Elterngeldplus um zwei Monate

Der Partnerschaftsbonus wird Eltern gezahlt, die gleichzeitig für mindestens vier aufeinanderfolgende Monate 25 bis 30 Wochenstunden arbeiten. Er wird jedem Elternteil für weitere vier Monate zum Elterngeldplus gezahlt, so dass Eltern insgesamt bis zu 28 Monate von der staatlichen Förderung profitieren können. Auch Alleinerziehende erhalten den Partnerschaftsbonus, wenn sie neben der Kinderbetreuung vier Monate am Stück zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Das Elterngeld wird individuell berechnet. Der Mindestsatz des Basiselterngeldes liegt bei 300 Euro, der Höchstsatz bei 1.800 Euro monatlich. Das Elterngeldplus beträgt mit wenigstens 150 Euro und höchstens 900 Euro die Hälfte des Basiselterngeldes. Die Höhe des Elterngeldes sind mindestens 65 Prozent des ermittelten Nettoeinkommens des antragstellenden Elternteils. Als Bemessungsgrundlage gelten die letzten zwölf Monate vor der Geburt bzw. vor dem Mutterschutz. Bei Selbständigen wird der Gewinn des letzten Jahres für die Berechnung herangezogen. Zusätzliche Leistungen wie z.B. Urlaubs-, Weihnachtsgeld oder Provisionen werden nicht berücksichtigt. Bei Geringverdienern steigt das Elterngeld je nach Einkommenshöhe bis auf 100 Prozent. Die Staffelung ist dabei wie folgt:

  • 240 Euro und mehr: 65 Prozent des monatlichen Nettolohns
  • 201 – 1.240 Euro: 65 bis 67% vom Elterngeldnetto (Siehe stufenweise Absenkung)
  • 000 – 1.200 Euro: 67 Prozent des monatlichen Nettolohns
  • unter 1.000 Euro: bis zu 100 Prozent des monatlichen Nettolohns

Wann wird ein Geschwisterbonus gezahlt?
Leben in der Familie zwei Kinder unter drei Jahren, drei oder mehr Kinder unter sechs Jahren oder ein behindertes Kind unter 14 Jahren, kommt der Geschwisterbonus hinzu. Dieser liegt bei zehn Prozent des berechneten Elterngeldes, mindestens jedoch 75 Euro und maximal 180 Euro bzw. 37,50 und 90 Euro bei Elterngeldplus.

Wer sich das Rechnen ersparen will, findet auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen Elterngeldrechner.

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