Für den genannten Personenkreis bedeutet das:
- Niemand wird aufgrund von Vorerkrankungen oder einer Behinderung abgelehnt.
- Es gibt keine Leistungsausschlüsse.
- Ein eventuell notwendiger individueller Risikozuschlag wird auf 30 Prozent des Beitrags begrenzt.
Wichtig ist, dass interessierte Personen einen entsprechenden Antrag bis spätestens 31. März bei den teilnehmenden Versicherungsunternehmen stellen.
Mit der Sonder-Öffnungsaktion haben freiwillig gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte, die es bisher versäumt haben, sich privat zu versichern, noch einmal die Möglichkeit dazu. „Wir setzen damit ein Signal, dass Beamtinnen und Beamte und PKV zusammengehören“, sagte PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther. „Mit gutem Grund ist das eine millionenfach bewährte Kombination.“
Die reguläre PKV-Öffnungsaktion gilt unbefristet fort
Die reguläre PKV-Öffnungsaktion läuft unbefristet weiter. Insbesondere Beamtenanfänger haben damit auch in Zukunft einen vereinfachten Zugang zu einer privaten Krankenversicherung. Voraussetzung ist, dass sie einen entsprechenden Antrag innerhalb des ersten halben Jahres nach ihrer Verbeamtung stellen. Weitere Informationen zu den Bedingungen und zum teilnahmeberechtigen Personenkreis finden Sie unter:
PKV Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Telefon: +49 (221) 9987-0
Telefax: +49 (221) 9987-3950
http://www.pkv.de
Geschäftsführer / Leiter des Bereiches Kommunikation
Telefon: +49 (30) 204589-44
Fax: +49 (30) 204589-33
E-Mail: stefan.reker@pkv.de