Gefördert werden Weiterbildungsmaßnahmen, wenn Mitarbeiter/innen während des Bezugs von Kurzarbeitergeld an einer mehr als 120 Stunden umfassenden Qualifizierung bei einem zugelassenen Bildungsträger (Variante 1) oder an einer Fortbildung nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz bei einer dafür geeigneten Bildungseinrichtung (Variante 2) teilnehmen. Bis zum 30. Juni 2021 ist dabei eine Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge von 100 Prozent möglich, ab dem 1. Juli 2021 beträgt die Erstattung 50 Prozent. Zusätzlich werden bei Qualifizierungen nach Variante 1 die Lehrgangskosten in pauschalierter Form je nach Größe des Betriebes anteilig erstattet – bei Unternehmen bis zu zehn Mitarbeitenden zu 100 Prozent, bei unternehmen bis zu 250 Mitarbeitenden zu 50 Prozent.
Informationen zu Qualifizierungsmöglichkeiten, deren Umsetzung und zu den
finanziellen Förderkonditionen gibt es bei der Weiterbildungsberatung der IHK Bonn/Rhein-Sieg, Heike Felten, Telefon 0228 2284 160, E-Mail felten@bonn.ihk.de. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld gibt es unter www.ihk-bonn.de, Webcode @3518.
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