Zum Jahrestag des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum assistierten Suizid stellen die Malteser Forderungen an den Gesetzgeber. Einrichtungen und Dienste zur Hospiz- und Palliativversorgung, Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen oder ambulante Pflegedienste dürften nicht gezwungen werden, ihre lebensbejahende Haltung aufzugeben.

Die Forderungen der Malteser zielen zum einen darauf, geschützte Räume zu ermöglichen, in denen jedwede organisierte Suizidbeihilfe ausgeschlossen bleibt. Zum anderen sollen die Suizidprävention sowie die hospizliche und palliative Begleitung schwerkranker oder sterbender Personen ausgebaut werden.

Der Vorstandsvorsitzende der Malteser in Deutschland, Elmar Pankau, sagt: „Einrichtungen und Dienste – unabhängig davon, ob sie konfessionell gebunden sind oder nicht – müssen für sich jedwede Mitwirkung oder Duldung am assistierten Suizid ausschließen können. Weder Einzelpersonen noch Träger von Einrichtungen oder Diensten dürfen dazu verpflichtet werden, sich an der Suizidassistenz zu beteiligen.“

Die Malteser verlangen eine Garantie, dass Menschen in kritischen Lebenslagen und am Lebensende ein schützender Raum zur Verfügung steht. Die Hilfsorganisation sieht die Gefahr einer schleichenden Normalisierung von assistierten Suiziden. „Die Suizidassistenz als Regelangebot wird zwangsläufig einen zunehmenden Druck insbesondere auf vulnerable, alte oder physisch wie psychisch erkrankte Menschen entfalten“, so Pankau. Umso mehr brauche es „geschützte und schützende Räume, die einer organisierten Suizidassistenz nicht offenstehen“. Und weiter: „Im Augenblick entsteht der Eindruck, dass alles unternommen wird, um Menschen einen assistierten Suizid zu ermöglichen, aber zu wenig, um Menschen in schwierigen Situationen nicht alleine zu lassen, ihnen Alternativen aufzuzeigen und Halt anzubieten.“

Gesetz zur Suizidprävention

Nach Einschätzung der Malteser fehlt es an flächendeckender Information und Beratung für Menschen in existentiellen Lebenskrisen. Die katholische Hilfsorganisation fordert daher ein Gesetz zur Suizidprävention. Notwendig seien ambulante sowie (Online-) Beratungs- und Krisenanlaufstellen, stationäre Einrichtungen der Krisenintervention unabhängig von einer psychiatrischen Klinik sowie eine aufsuchende Krisenbegleitung. Dazu sollten Netzwerke von Diensten, Einrichtungen und Berufsgruppen, die suizidale Menschen beraten und begleiten, aufgebaut und gefördert werden. Auch eine bundesweit einheitliche Telefonnummer für Menschen in suizidalen Krisen mit hierfür besonders geschultem Personal müsste Tag und Nacht erreichbar sein.

Hospiz- und Palliativversorgung stärken

Die Malteser fordern auch die Fortschreibung des im Jahr 2015 in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetzes. Zur Bilanz sagt Pankau: „Was das Gesetz 2015 ermöglicht hat, war gut, aber es reicht nicht.“ Die ambulante und stationäre Versorgung von schwerkranken Menschen müsse weiter ausgebaut werden. Die Malteser fordern, dass Personal in Pflegediensten, Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen besser geschult ist. Durch finanzielle Anreize und Mindestquoten qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter soll die Versorgung schwerkranker oder sterbender Menschen sichergestellt werden. „In jedem Krankenhaus in Deutschland muss in jeder Abteilung Pflege- und ärztliches Personal um die Chancen und die Behandlungsformen palliativer und hospizlicher Angebote wissen und sie anwenden können. Unserer Meinung nach sollte ein schwerkranker oder sterbender Mensch an der Hand eines anderen seinen Lebensweg zu Ende gehen. Nicht durch die Hand eines anderen“, so Pankau.

Am 26. Februar 2020 hatte das Bundesverfassungsgericht den Paragraph 217 Strafgesetzbuch zum Verbot des geschäftsmäßigen assistierten Suizids für verfassungswidrig erklärt. Der Bundestag muss ein neues Gesetz verabschieden. Erste interfraktionelle Entwürfe wurden Ende Januar 2021 vorgestellt.

Die Forderungen finden Sie auch hier: https://bit.ly/3aQ3eSp

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