Der Verkehrsverbund naldo wird, dank einer erneuten Finanzierung durch das Land Baden-Württemberg, folgende Erstattung von Elternbeiträgen bei naldo-Schülerkarten vornehmen. Diese Regelung hat der Verkehrsverbund in enger Abstimmung mit den naldo-Landkreisen und den Verkehrsunternehmen getroffen:

  • Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Bezug über die Schule oder über ein Schülerlistencenter)
    Für alle Schüler, welche die naldo-Schülermonatskarte für März 2021 behalten haben, wird die Rate für die Schülermonatskarte des Monats April NICHT abgebucht.
    Leider war es wegen der Corona-Pandemie einigen Schulen bislang nicht möglich, ihren Schülern bis 10. März 2021 die neuen März-Fahrkarten auszuhändigen. Die geplante Erstattung des Monats April kann in diesen Fällen nur dann erfolgen, wenn die Schüler ihre Fahrkarten bis spätestens 10. März abholen oder die Schule bis dahin schriftlich von den Eltern (z.B. per E-Mail) den Auftrag erhält, KEINE Rückgabe der März-Schülermonatskarte zu veranlassen.
  • Abo 25
    Für Abos 25, die über die Schule ausgegeben werden oder Schüler mittels Direktversand erhalten, wird die Monatsrate für den Monat April 2021 NICHT abgebucht. Dies gilt auch für Schüler, die das Abo 25 der Preisstufen 11 und 12 (Stadttarife Tübingen und Rottenburg) über die Stadtwerke Tübingen beziehen.

bwTreueBonus für alle anderen naldo-Abokunden

Die finanzielle Unterstützung des Landes macht es darüber hinaus möglich, dass naldo allen anderen, rund 17.000, Abokunden den bwTreueBonus weiterreichen kann. Abokunden mit monatlicher Zahlweise wird naldo für den Monat April 2021 nur die Hälfte des monatlichen Abobetrags abbuchen. Abokunden mit jährlicher Zahlweise erhalten eine Erstattung in Höhe von 1/24 ihres Jahresbetrags. Voraussetzung in beiden Fällen ist, dass die Abokunden den Monat März bezogen haben. Vom bwTreueBonus profitieren Abokunden, die Jahres-Abos, 9-Uhr-Jahres-Abos, Eltern-Spar-Karten, Senioren-Abos oder Job-Tickets über eines der drei naldo-Abocenter beziehen. Den bwTreueBonus erhalten zudem all diejenigen Abo-25-Kunden, die keine Erstattung von Elternbeiträgen erhalten haben, wie z.B. Bufdis, FSJler und junge Arbeitnehmer. Alle Kunden, die vom bwTreueBonus profitieren, wurden bereits angeschrieben und informiert.

Verlängerte Rückgabefrist von naldo-Schülermonatskarten im Schülerlistenverfahren für den Monat März 2021

Da derzeit weiter unklar ist, wie schnell der Präsenzunterricht an den Schulen im naldo wieder aufgenommen werden kann, hat der Verkehrsverbund naldo, ebenfalls in enger Abstimmung mit den Landkreisen und den Verkehrsunternehmen, für naldo-Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ die Rückgabefrist für den Monat März verlängert. Normalerweise müssten die März-Fahrkarten bis spätestens 28. Februar 2021 bei der Schule abgegeben werden, damit keine Berechnung des Monats erfolgt. Die Rückgabefrist wird jedoch nun bis einschließlich 10. März 2021 verlängert. Die Rückgabe solcher Schülermonatskarten ist immer nur bei der jeweiligen Schule bzw. bei postalischer Zustellung an den Schüler auch beim jeweiligen Schülerlistencenter möglich. Nur dann erfolgt keine Abbuchung des Elternbeitrags für den Monat März. naldo gibt jedoch zu bedenken, dass dann die oben beschriebene Erstattungsregelung für den Monat April nicht greift und es möglicherweise sinnvoller ist, auf eine Rückgabe zu verzichten.

Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis sollten zudem Folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die „Bonusregelung“ der Schulwegkostenträger, sodass dann zumindest der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.

Generell gilt: einmal zurückgegebene Fahrkarten werden nicht erneut ausgegeben.

Zudem wird im März folgende Kulanzregelung angewendet: an allen Montagen im März 2021 können Schüler bis 10.00 Uhr auch ohne Schülermonatskarte mit Bus und Bahn zur Schule fahren. Es ist davon auszugehen, dass pandemiebedingt nicht alle Schüler von ihrer Schule rechtzeitig die Schülermonatskarte für den Monat März erhalten haben. Mit dieser Kulanzregelung können sie vormittags unbesorgt zur Schule fahren und dort die Schülermonatskarten in Empfang nehmen.

Abos 25, die über die Schule bezogen werden bzw. an denen sich Schulwegkostenträger beteiligen, können, da es sich um ein Schuljahres-Abo handelt, innerhalb des Schuljahres nicht gekündigt und zurückgegeben werden. Für alle anderen Abo 25 gelten die regulären Kündigungsregelungen. Nach einem Bezug von mindestens zwölf Monaten ist eine monatliche Kündigung jederzeit möglich. Dabei muss die Kündigung bis spätestens zum 15. des Vormonats beim jeweiligen Abocenter erfolgen. Bei einer Kündigung im ersten Bezugsjahr erfolgt eine Nachberechnung.

Alle aktuellen Informationen finden sich unter www.naldo.de/coronavirus

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