• Novemberhilfe: Mehr als 20.000 Anträge komplett ausgezahlt
  • Dezemberhilfe: Bereits 14.700 Anträge komplett ausgezahlt

Seit dem 12. Januar ist die IBB in der Lage, Berliner Anträge auf Novemberhilfe zu bearbeiten und kommt mit der Auszahlung der Anträge gut voran. Insgesamt sind nun 20.650 von insgesamt 29.300 Anträgen komplett ausgezahlt. Rund 6.400 Anträge stehen zur Bearbeitung an, ca. 2.250 Anträge können wegen nicht valider Antragsdaten nicht bearbeitet werden. Obwohl der Beantragungszeitraum für die Novemberhilfen bis Ende April verlängert worden ist und nach wie vor neue Anträge eingehen, erwarten wir, den Großteil der offenen Anträge bis Mitte März auszahlen zu können.

Zu Verzögerungen war es gekommen, weil die Länder erst am 12. Januar in die Lage versetzt wurden, Anträge, die bereits seit November gestellt werden konnten, zu bearbeiten. Allerdings hatte der Bund zur Überbrückung bis zum Bearbeitungsstart durch die Länder  beschleunigte Auszahlungen und Abschlagszahlungen bis zu 50.000 Euro für rund 90% der Antragsteller geleistet. Technische Problemehat es in der IBB bei der Bearbeitung der Novemberhilfe zu keinem Zeitpunkt gegeben.

Sehr gute Fortschritte machen wir bei der Bearbeitung der Dezemberhilfe,  die ebenfalls auf der inzwischen eingespielten Plattform des Bundes erfolgt. Hier ist es gelungen, die avisierten 4.000 Anträge binnen einer Woche zu bearbeiten, so dass unter Einrechnung der Auszahlungen des Bundes nun auch bereits 14.950 Vollauszahlungen geleistet wurden. 6.050 Anträge stehen hier noch zur Bearbeitung an – auch hier gibt es 1.000 Anträge, welche aufgrund nicht valider Eingaben nicht bearbeitet werden können. Im Rahmen der Dezemberhilfe sind für Berlin bisher rund 22.000 Anträge eingegangen.

Neben den November- und Dezemberhilfen kann über die Plattform des Bundes bis Ende März auch noch die Überbrückungshilfe II beantragt werden. Auch hat der Bund angekündigt, das Antragsverfahren für die Überbrückungshilfe III, das bis Ende Juni geöffnet bleibt, im Februar zu starten. Bestandteil der Überbrückungshilfe III ist eine „Neustarthilfe“ für Soloselbstständige, die hier eine einmalige Betriebskostenpauschale bis zu maximal 7.500 Euro ansetzen werden können. Leistungen in überschneidenden Förderzeiträumen der November-/Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe werden verrechnet. 

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