Dem vorausgegangen war ein Streit über den wirksamen Ausschluss des Widerrufsrechts. Ein derartiger Ausschluss ist gesetzlich nur dann möglich, wenn Waren nicht vorgefertigt und nach individuellem Kundenwunsch hergestellt werden. Die Beklagte S.P. Helicopter-Service GmbH aus Dattenberg bietet Verbrauchern an der Haustür Fotodrucke auf Grundlage von Luftbildaufnahmen ihrer Hausgrundstücke an. Die Anfertigung erfolgt im Vorfeld, ohne Auftrag und Kenntnis der jeweiligen Grundstückseigentümer. Der Anbieter behauptete gegenüber den Kunden, dass sie durch die Individualisierung der Aufnahmen ihre Vertragserklärungen nicht widerrufen könnten.
Das Gericht wertete diese Praxis als Gesetzesverstoß. In seiner Begründung führt es aus, dass die Fotoabdrucke bereits beim Zeitpunkt des Vertragsschlusses durch den Anbieter so individualisiert auf das Hausgrundstück angeboten werden, dass eine eventuelle spätere Bearbeitung der Luftaufnahmen nach Kundenwunsch nicht mehr ins Gewicht falle. Eine Revision zum Bundesgerichtshof wurde nicht zugelassen.
„Das Urteil bestätigt unsere Rechtsauffassung und bringt erneut Klarheit im Widerrufsdschungel,“ freut sich Claudia Neumerkel, Rechtsreferentin der Verbraucherzentrale Sachsen, „denn es zeigt eindeutige Grenzen beim Verkauf von nach Kundenwunsch angefertigten Waren auf.“
Bereits im Verfahren mit der Schwestergesellschaft S.P. Luftbild GmbH entschied das OLG Brandenburg im November 2017 (Az. 6 U12/16) bei gleichen Rechtsfragen zu Gunsten der Verbraucherschaft. Die S.P. Luftbild scheiterte damals mit einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH. „Dieses Ergebnis gibt Hauseigentümern die Möglichkeit, sich in Ruhe und unbeeinflusst zu überlegen, Luftbildabzüge zum Preis von circa 300 Euro bis 400 Euro zu kaufen – nachdem der Vertreter wieder gegangen ist.“, so Neumerkel.
Die S.P. Helicopter-Service wurde zudem verurteilt, alle Kunden, welche innerhalb von 12 Monaten vor Rechtskraft des Koblenzer Urteils nicht über ihr Widerrufsrecht belehrt worden waren, zu informieren und über das Widerrufsrecht zu belehren. Betroffene können ab dem Zeitpunkt der Belehrung den Vertrag binnen 12 Monaten und 14 Tagen, also deutlich nach dem Zeitpunkt des eigentlichen Vertragsschlusses, wirksam widerrufen.
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