„Durch unnötig häufige Wasserzählerwechsel werden private und öffentliche Haushalte in Deutschland mit jährlich mehr als 500 Millionen Euro belastet. Um diesen Kostentreiber beim Wohnen zu beseitigen, sollte der Austausch von Wasserzählern in Wohngebäuden künftig in einem deutlich längeren Turnus von mindestens 10 Jahren durchgeführt werden. Dafür muss das Mess- und Eichrecht geändert werden“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW, zur derzeit laufenden Änderung der Mess- und Eichverordnung. Außerdem gelte es noch die Frage zu beantworten, warum Zähler, die nicht der Rechnungsstellung dienen, sondern innerhalb des sogenannten Submeterings nur der Verteilung von Wasserkosten, überhaupt eichpflichtig sein müssen. Bei dem Gesetzesverfahren beginnt im Februar das sogenannte EU-Notifizierungsverfahren, bei dem die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten innerhalb von drei Monaten die geplante Gesetzesänderung prüfen. 

Wohnungswasserzähler kalt und warm werden hierzulande nach sechs bzw. fünf Jahren ausgetauscht, obwohl sie in aller Regel den Verbrauch noch zuverlässig messen. Das liegt daran, dass die eichrechtlichen Anforderungen in Deutschland extrem streng sind. Wären die deutschen Eichfristen denen in anderen Industrienationen vergleichbar, dann könnten private und öffentliche Haushalte jährlich mehr als eine halbe Milliarde Euro sparen. Das hat eine umfassende Studie des Hamburg Instituts eindrücklich bereits 2017 gezeigt. In den USA und Kanada beträgt die Eichfrist 17, in Frankreich 18 und in Spanien rund 23 Jahre. „Es ist Zeit, dass sich hier schnell etwas ändert. Denn bezahlbares Wohnen schaffen wir nur, wenn die großen Kostentreiber begrenzt oder beseitigt werden“, sagt der GdW-Präsident.

Derzeit schreibt das deutsche Mess- und Eichgesetz vor, dass Kaltwasserzähler nach sechs und Warmwasserzähler nach fünf Jahren ausgetauscht werden müssen. In der Praxis werden Wohnungswasserzähler kalt und warm oft gemeinsam nach bereits fünf Jahren getauscht. Das Bundeswirtschaftsministerium will diese Frist nun auf einheitlich 6 Jahre verlängern. Dann werden die ausgebauten Zähler entsorgt. Das ist völlig unnötig, zeigte die Studie des Hamburg Instituts: Die gängigen Wasserzähler erzielen in manchen Stichproben auch nach zwanzig Jahren Betrieb zu rund 95 Prozent noch sehr genau Messergebnisse innerhalb der eichrechtlich zulässigen Fehlergrenzen. Die Kosten für den Zählerwechsel stehen damit in keinem Verhältnis zu den Kosten für etwaige minimale Fehlmessungen durch die Zähler.

Die GdW-Stellungnahme zum Download

Die Studie des Hamburg Instituts zum Download

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