Zu den immer wieder geäußerten Kritikpunkten gehören eine praxisferne Ausgestaltung von Ansprüchen und Lizenzverhältnissen sowie massive Eingriffe in etablierte und zukünftige Lizenzmärkte. Vor allem die sogenannte Bagatellschranke ist von vielen Seiten zu Recht scharf kritisiert worden. Auch wenn diese nun einer anderen Regelung unterliegt, wird den Rechteinhabern mit dem Entwurf weiterhin faktisch die Herrschaft über wesentliche Teile ihrer Inhalte ohne entsprechende Rechtfertigung durch die Richtlinie entzogen. Künftig sollen bis zu 15 Sekunden aus einem Musikstück, Filmwerk oder Laufbild, bis zu 160 Zeichen Text, 125 Kilobyte für Fotos und Grafiken gegen eine (geringe) kollektivierte Pauschalvergütung von jedem Menschen erlaubnis- und haftungsfrei öffentlich verwendet werden können – ausgewertet auf Plattformen, die damit in der Regel erhebliche Gewinne generieren. Die Rechteinhaber können also nicht mehr primär darüber bestimmen, wie und wo die Nutzung ihrer Werke stattfindet. Darüber hinaus gefährdet der Entwurf auch im Urhebervertragsrecht weithin akzeptierte Branchenlösungen und schafft durch neuartige Berichtspflichten unverhältnismäßige Bürokratiekosten. All dies stellt die deutsche Kreativbranche gegenüber den globalen Mitbewerbern schlechter und wird dem Kreativstandort Deutschland nachhaltigen Schaden zufügen. Hier muss im parlamentarischen Verfahren dringend nachgebessert und Kompromissbereitschaft signalisiert werden, um die drohende Benachteiligung Deutschlands im digitalen Binnenmarkt abzuwenden.
*Zu den Unterzeichnern aus dem Kreis der Kultur- und Kreativwirtschaft zählen hier:
der BVMI – Bundesverband Musikindustrie e.V.,
der BVPA – Bundesverband professioneller Bildanbieter e.V.,
der DFB – Deutscher Fußball-Bund e.V.,
die DFL – Deutsche Fußball Liga GmbH,
die Allianz Deutscher Produzenten e.V.,
die SPIO – Spitzenorganisation der Filmwirtschaft e.V.,
der VAUNET – Verband Privater Medien e.V.,
und der VUT – Verband unabhängiger Musikunternehmer*innen e.V.
Annette Kümmel, Vorstandsvorsitzende des VAUNET: „Die Kultur- und Kreativwirtschaft hat mehrfach und in breitem Schulterschluss den geplanten deutschen Sonderweg des BMJV kritisiert, der weit über die europäische DSM-Richtlinie hinausschießt. Die vorgesehenen Verschärfungen des Urhebervertragsrechts und die Einführung eines Direktvergütungsanspruchs würden die Sender sowie Unternehmen der Kreativbranche wirtschaftlich schwer belasten. Die DSM-Richtlinie lässt sektorspezifische Bereichsausnahmen zu und erkennt damit die nationalen Besonderheiten der Märkte an. Diese Gestaltungsspielräume muss der Gesetzgeber nutzen – zum Schutz unserer Kreativwirtschaft, zur Stärkung unseres Medien- und Produktionsstandortes und zur Schaffung eines Level-Playing-Field gegenüber den digitalen Gatekeepern.“
VAUNET ist der Spitzenverband der privaten audiovisuellen Medien in Deutschland. Unter VAUNET – Verband Privater Medien e.V. firmiert seit dem 21. Mai 2018 der vormalige VPRT (Verband Privater Rundfunk und Telemedien) mit Sitz in Berlin und einem Büro in Brüssel. Zu den vielfältigen Geschäftsfeldern der rund 150 Mitglieder gehören TV-, Radio-, Web- und Streamingangebote.
Die Verbandsarbeit richtet sich an der konvergenten Entwicklung der Märkte für audiovisuelle Medien aus und gestaltet auf nationaler wie europäischer Ebene die Rahmenbedingungen aktiv mit. Der Wirtschaftsverband hat zum Ziel, Akzeptanz für die politischen und wirtschaftlichen Anliegen der audiovisuellen Medien zu schaffen sowie die große gesellschaftspolitische und kulturelle Bedeutung der Branche im digitalen Zeitalter ins Bewusstsein zu rücken.
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