Es ist nun Sache der unabhängigen Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie zu prüfen, ob der von BVAP und ver.di erarbeitete Tarifvertrag für die Diakonie zustimmungsfähig ist. Ende Februar trifft sich das paritätisch aus Dienstnehmern und Dienstgebern besetzte Gremium, um darüber zu entscheiden.
Ausdrücklich wiederholt die Diakonie ihren Appell an die Politik – der auch von ver.di, BVAP und der Arbeitsrechtlichen Kommission der Diakonie erhoben wird -, für eine ausreichende Finanzierung von Tarifverbesserungen zu sorgen. Die Verbesserungen für die Beschäftigten dürfen nicht über eine Erhöhung der Eigenanteile der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen finanziert werden.
Gerade die aktuelle Pandemie hat verdeutlicht, wie wichtig gute Pflege ist.
Angesichts der demografischen Entwicklung und einer alternden Gesellschaft ist eine nachhaltige Verbesserung nötig."
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