Am kommenden Freitag findet eine Sonder-Agrarministerkonferenz statt, bei der die Landwirtschaftsministerinnen und -minister der Länder mit Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner über die Verteilung der EU-Agrarsubventionen ab 2023 zu verhandeln. In einem sogenannten Nationalen Strategieplan müssen Bund und Länder gegenüber der EU-Kommission bis 2022 darlegen, nach welchen Regeln die rund sechs Milliarden Euro, die Deutschland jährlich aus der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) erhalten wird, an die Agrarbetriebe fließen sollen.

Der NABU kritisiert, dass dieser Strategieplan verabschiedet werden soll, ohne dass die europäische Rahmengesetzgebung dafür überhaupt feststeht. Zudem müssten die Empfehlungen der Zukunftskommission Landwirtschaft zur Ausgestaltung der nationalen GAP-Umsetzung einbezogen werden, diese liegen jedoch noch nicht vor. Der NABU fordert für den Nationalen Strategieplan eine ausreichende Finanzierung der Naturschutzmaßnahmen in der Agrarlandschaft sicherzustellen und ein naturschutzfachlich hochwertige Maßnahmeprogramme in der „Grünen Architektur“ (Konditionalität, Eco Schemes (Ökoregelungen) und die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM)) zu entwickeln.

 „Agrar- und Umweltminister Axel Vogel muss durchsetzen, dass im Zuge des Nationalen Strategieplans in Zukunft mehr Finanzmittel für umweltgerechte Agrarmaßnahmen zur Verfügung gestellt werden.“, fordert Friedhelm Schmitz-Jersch, Vorsitzender des NABU Brandenburg. „Für einen wirksamen Schutz unserer Böden, des Wassers und der Artenvielfalt brauchen wir eine auskömmliche Finanzierung der notwendigen Agrarumweltmaßnahmen. Anstatt weiterhin den größten Teil der Agrarmittel als pauschale Flächenprämien ohne wirksame Leistungen auszuschütten, müssen über die neu geschaffenen Eco-Schemes und besonders über die Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen zielführende Fördermaßnahmen festgesetzt werden. Leistungen für Natur und Umwelt müssen für die Landwirt*innen attraktiv finanziert werden, dafür müssen deutliche mehr Fördermittel als bisher bereit gestellt werden.“

Der NABU Brandenburg sieht dringenden Bedarf zum Schutz der Artenvielfalt in der Agrarlandschaft und die Weiterentwicklung von biodiversitätsfördernden Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen. Laut der Roten Liste der Brutvögel Brandenburg von 2019 ist die Bestandssituation in der Agrar- bzw. Offenlandschaft „katastrophal“: 33 der 56 Brutvogelarten zeigen einen negativen Trend, selbst für 33 Arten der offenen Landschaft, die bisher als häufig galten, weist die Rote Liste nun einen Rückgang aus. Besonders betroffen sind bodenbrütende Arten, die Arten des Feuchtgrünlandes sowie insektenfressende Arten. Auch bei den Insekten sieht es düster aus: 41 % der Käfer, 53 % der Hautflügler (u.a. Bienen), 52 % der Kleinschmetterlinge, 41 % der Großschmetterlinge und 25 % der Köcherfliegen werden als ausgestorben bzw. gefährdet in der Roten Liste Brandenburgs geführt.

Durch die gezielte Förderung von langjährigen Brachen, Maßnahmen zur Erhöhung der Strukturvielfalt auf Agrarflächen, der Verbesserung der bestehenden Grünlandprogramme sowie dem Moorschutz und der Einrichtung von Gewässerrandstreifen ließen sich viele positive Faktoren für Insekten, Vögel, einheimische Wildkräuter, Wasser- und Klimaschutz erreichen.

„Landwirtschaftsbetriebe sind bereit, für den Artenschutz aktiv zu werden und Flächen naturverträglich zu gestalten, wenn sie Ausgleichszahlungen für diesen Mehraufwand oder Ertragsverluste erhalten und zu den Maßnahmen beraten werden. Als Partner*innen des Naturschutzes müssen sie die Ausrichtung und Umsetzung der Maßnahmen mitgestalten und entsprechend honoriert werden.“, erklärt Friedhelm Schmitz-Jersch.

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