Die EU Kommission hat gestern ein Verbot des Handels mit Elfenbein vorgeschlagen. Der Entwurf sieht nur sehr wenige Ausnahmen vor und entspricht weitgehend den Forderungen des IFAW (International Fund for Animal Welfare). Ausgenommen sind nur Musikinstrumente, die vor 1975 legal erworben wurden und Antiquitäten, die dann EU intern und mit entsprechender Genehmigung gehandelt werden dürfen.

„Die heutige Ankündigung freut uns sehr, da sie wichtige Änderungen enthält, die wir in Gesprächen mit der EU gefordert haben", sagt Robert Kless, Leiter des IFAW Deutschland. „Diese Version ist wesentlich strenger als vorherige Vorschläge und wird den Elfenbeinhandel in der EU und darüber hinaus nun endlich wirksam bekämpfen.“ 

Bis zum 25. Februar darf die Öffentlichkeit den Entwurf kommentieren. Der IFAW wird sich daran beteiligen und interessierte Bürger und Bürgerinnen ebenfalls auffordern, den Vorschlag zu unterstützen. Seit einem Jahrzehnt kämpft der IFAW für Beschränkungen des Elfenbeinhandels in Europa. 

Bereits im Mai 2018 forderten mehr als 90 Mitglieder des Europäischen Parlaments ein vollständiges Verbot des Handels und der Einfuhr von Elfenbein in die EU. Eine öffentliche Konsultation der Europäischen Kommission ergab, dass mehr als 90 Prozent der 90.000 Befragten für ein Verbot des Elfenbeinhandels in der EU waren. 

In den letzten Jahren haben Frankreich, Luxemburg, die Niederlande und Belgien einige Beschränkungen für den Elfenbeinhandel erlassen, die jedoch für eine nachhaltige Wirkung nicht ausreichen. 

„Die Existenz legaler Elfenbeinmärkte in der EU und anderswo bietet Kriminellen die Möglichkeit, illegales Elfenbein von gewilderten Elefanten in den Markt zu schleusen. Es ist an der Zeit, dass die EU entschlossen handelt und den EU-Binnenmarkt für Elfenbein ein für alle Mal schließt“, so Kless.

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