Das Rentenrecht in Ost- und Westdeutschland wird zunehmend vereinheitlicht. Die individuellen Rentengegenwerte werden aber – zumindest kurzfristig – ungleicher, da bis heute  auch bei statistisch weitgehend ähnlichen Beschäftigten Lohndifferenzen zwischen alten und neuen Bundesländern existieren. Die wirken sich – zuungunsten der ostdeutschen Beschäftigten – auf die jährlich realisierten Rentengegenwerte aus. Das zeigt ein aktueller Report aus dem Institut Arbeit und Qualifikation (IAQ) der Universität Duisburg-Essen (UDE).

Darin hat Dr. Andreas Jansen den Lohnangleichungsprozess zwischen Ost- und West untersucht: „Der Konvergenzprozess ist längst nicht zu Ende, auch wenn regionale Unterschiede in Wirtschaftsstrukturen und Tätigkeiten in die Berechnung einbezogen werden.“ So verdienten ostdeutsche Frauen im Jahre 2018 im Durchschnitt etwa 250 €/Monat weniger als Frauen in Westdeutschland. Bei den Männern betrug die Differenz sogar rund 670 €/Monat. Jansen führt diese geschlechtsspezifischen Unterschiede darauf zurück, dass Männer zu deutlich höheren Anteilen im Verarbeitenden Gewerbe arbeiten, wo sich die größten Entgeltdifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland zeigen. Im Dienstleistungssektor sei die Angleichung der Löhne und Gehälter dagegen weiter fortgeschritten, im öffentlichen Dienst abgeschlossen.

Unterschiede gibt es ebenfalls noch zwischen vergleichbaren Leistungsgruppen: Während sich die Bezahlung in den einkommensschwächeren Leistungsgruppen durch den Mindestlohn angenähert hat, weist die mittlere und größte Leistungsgruppe noch sehr deutliche Unterschiede auf.

Die aktuellen Lohn- und Gehaltsdifferenzen zwischen Ost- und Westdeutschland haben direkte Auswirkungen auf die Rentengegenwerte, die in Ostdeutschland trotz vergleichbarer Tätigkeit im Durchschnitt geringer als in Westdeutschland ausfallen. „Die politisch im Rahmen des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes vorangetriebene Vereinheitlichung des Rentenrechts erhöht somit zumindest kurzfristig die Ungleichheit bei den Renten, da die politische Aufwertung des aktuellen Rentenwertes (Ost) nicht ausreicht, um das Abschmelzen der pauschalen Umwertung zu kompensieren“, meint Dr. Jansen.

Wenn in den kommenden Jahren die Kompensation durch dynamischere Lohnsteigerungen in Ostdeutschland nicht besser gelingt, stelle sich die Frage nach flankierenden gesetzlichen Maßnahmen zur Gewährleistung gerechter Renten, „die allerdings zielgenauer sein sollten, als es die pauschale Umwertung der Arbeitsentgelte in Ostdeutschland war“, so Jansen.     

Weitere Informationen: https://www.uni-due.de/iaq/iaq-report-info.php?nr=2021-01

Dr. Andreas Jansen, andreas.jansen@uni-due.de

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