Mal Hand aufs Herz: Haben Sie alle wichtigen Unterlagen, die Ihr Leben – und sogar Ihren Tod – bestimmen, mit einem Griff zur Hand? Wissen Ihre Angehörigen, wo sie wichtige Dokumente finden, falls Ihnen etwas zustößt? Falls nicht, ist es höchste Zeit für einen Notfallordner. Das kann ein normaler Aktenordner sein, ein gekaufter Ordner mit bereits vorgegebenem Register oder ein USB-Stick. Er sollte alle wichtigen Dokumente enthalten, die Ihren Angehörigen helfen, alles Nötige für Sie zu regeln, wenn Sie es nicht (mehr) können.

Der Inhalt
Natürlich gehören in einen Notfallordner alle Unterlagen für den Worst-Case: Das sind Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Bankvollmachten und evtl. ein Testament, zumindest wenn ein Streit unter den Erben möglich ist. Hier raten die ARAG Experten, unbedingt auf die Einhaltung der nötigen Formalitäten zu achten, damit nicht Vollmachten aufgrund von Formfehlern nicht anerkannt werden.
Aber auch schon ein Unfall oder eine Krankheit und ein damit verbundener zeitlich begrenzter Aufenthalt in Klinik oder Reha können Angehörige ordentlich ins Schleudern bringen. Daher gehören auch Dokumente zur Krankheitsgeschichte wie z. B. die Krankenakte, Informationen zu Allergien, eine Liste mit aktuellen Medikamenten, Impfungen und – sofern vorhanden – ein Blut- oder Organspendeausweis in den Notfallordner.

Kopien von persönlichen Dokumenten wie beispielsweise Geburtsurkunde, Personalausweis oder Sozialversicherungsnummer sind ebenfalls sinnvoll.

Kontakte und Ansprechpartner
Neben Personen, die im Notfall benachrichtigt werden sollen, gehören auch wichtige Ansprechpartner wie z. B. der behandelnde Hausarzt und der Anwalt sowie Kontaktpersonen bei Versicherungen und Banken in den Ordner. Bei Berufstätigen könnte eine Liste der Geschäftspartner hilfreich sein. Die ARAG Experten empfehlen, neben den Namen auch E-Mail-Adresse und oder Telefonnummern zu notieren.

Versicherungen und Vermögen
Lebens-, Kranken-, Unfall- oder Rentenversicherung – im Notfall müssen viele Versicherer informiert werden. Daher gehört eine Kopie aller Policen ebenfalls in den Notfallordner. Und egal wie groß das Vermögen – eine Übersicht über alle Geldanlagen wie z. B. Sparbücher, Girokonten, Tagesgelder oder Aktien darf nicht fehlen. Auch anderes Vermögen – etwa der versteckte Sparstrumpf, Wertgegenstände im Bankschließfach – sollte einschließlich Fundort aufgeführt werden. Wer Immobilien sein Eigen nennt, sollte nach Angaben der ARAG Experten Kopien der Grundbuchauszüge im Notfallordner ablegen.

Laufende Verträge und andere Verbindlichkeiten
Ob Abo beim Internetanbieter, Mitgliedsbeiträge in Vereinen, Mietverträge oder Leasingraten für den Kühlschrank – laufende Kosten können Angehörige in der Regel nicht überblicken. Daher sollten alle anfallenden Ausgaben, aber auch Gewinne festgehalten werden.

Digitales Leben
Smartphone, Computer, Online Banking oder Social-Media-Konto – unser digitales Leben wird bestimmt von möglichst einmaligen, komplizierten und nicht zu hackenden Passwörtern. Diese äußerst sensiblen Daten sollten natürlich nicht fein säuberlich im Notfallordner aufgelistet werden. Stattdessen raten die ARAG Experten beispielsweise zu einem USB-Stick im Notfallordner, der alle wichtigen Passwörter enthält und ebenfalls mit einem Passwort gesichert ist, welches nur vertrauenswürdige Personen kennen. Wer den Stick zudem in einem versiegelten Umschlag im Ordner abheftet, geht auf Nummer sicher. Die Versiegelung kann eine Unterschrift sein, die die verklebte Stelle des Umschlags überschreibt oder ein einfacher Aufkleber, der den Briefumschlag zusätzlich verschließt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/ 

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ARAG SE
ARAG Platz 1
40472 Düsseldorf
Telefon: +49 (211) 9890-1436
Telefax: +49 (211) 963-2850
http://www.arag.de

Ansprechpartner:
Brigitta Mehring
Pressereferentin
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
E-Mail: brigitta.mehring@arag.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel